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St. Nikolaus im Warndt

1270 1970
 
 


 
 

Heimatgeschichtliche Festschrift

herausgegeben von der Gemeinde St. Nikolaus

anlässlich ihrer 700-Jahr-Feier

vom 18. bis 20. Juli 1970
 
 

Auszug aus der Festschrift

Verfasser :
Günther Dunsbach in Zusammenarbeit mit Werner Weiter
 

Für WWW aufbereitet von Frank Dunsbach









Vorwort

Menschenschicksale und Ereignisse aus sieben Jahrhunderten aus dem Dunkel der Geschichte emporzuheben, ist ein mühsames, doch lohnendes Unterfangen. Es ist um so lohnender, wenn es mit dieser Schrift gelingt, das Interesse möglichst vieler, doch vor allem unserer Jugend, an der Heimat und ihrer Geschichte zu wecken.

Zahlreiche Quellen, Veröffentlichungen und Überlieferungen lagen dem vorliegenden Beitrag zugrunde, nicht alle konnten ausgewertet werden. Es ist zu hoffen, dass die Schrift zu weiteren Forschungen anregen wird. Besonders das ausgehende Mittelalter und die Beziehungen von St. Nikolaus zur Abtei St. Nabor konnten nicht erschöpfend dargestellt werden. Auch die Familiengeschichte bedürfte weiterer Archivarbeit. Viele Texte sind im Wortlaut wiedergegeben, sie sollen die Ereignisse dokumentierend darstellen und einen Eindruck vermitteln von den Denk-, Schreib- und Lebensformen ihrer Verfasser.

Ortsgeschichte lässt sich nicht einsichtig machen, wenn sie nicht vor einen allgemeinengeschichtlichen Hintergrund gestellt wird. Aus dem gleichen Grund soll versucht werden, auch jene Zeit, die vor der urkundlichen Ersterwähnung des Ortes liegt, zu erhellen.

Ohne Bedeutung für die große Weltgeschichte ist unser kleines Dorf, in abseitiger, idyllischer Lage, nicht verschont geblieben von wechselvollen politischen Ereignissen, die begleitet waren von Hunger, Krankheit, Krieg, Flucht und Not. Zweifelsohne sind auch schöne und hoffnungsvolle Tage zu verzeichnen.

Über die Jahrhunderte war "St. Nikolaus im Warndt" das Ziel pilgernder und wandernder Menschen, die aus nah und fern kamen, sei es, um Gottesdienste an der ehemaligen Kultstätte zu verrichten, sei es, um in dem früher klaren Weiher zu baden, oder um von hier aus den Warndtwald wandernd zu erschließen. --

Der vorliegende Beitrag ist geschrieben für die Bewohner und Freunde unseres Dorfes. Er soll, nicht zuletzt durch seine zahlreichen Bilder, unterhalten und vielleicht auch Freude bereiten, aber auch belehren. Mögen die Ausführungen auch die Zustimmung der Fachleute finden.

Allen, die uns bei der Vorbereitung dieser Arbeit behilflich waren, die uns fachmännisch Rat und tätige Mithilfe zuteil werden ließen, gilt unser herzlicher Dank.

Besondere Verehrung und Dank entbieten wir dem am 14. Mai 1970 mitten aus tätigem Leben gerissenen hochverdienten Heimatforscher Kurt Hoppstädter, der unser Wappen entworfen und diese Arbeit mit wertvollen Hinweisen unterstützt hat.
 
 

Günther Dunsbach

 

Warndtlandschaft

Steigen wir von der Stelle, an der vor 700 Jahren die Nikolauskirche stand, den nördlich gelegenen Höhenzug hinan, so erreichen wir nach einer etwa viertelstündigen Wanderung den Saum des Warndtwaldes auf dem Meisenberg, der das Gewann Naug'länn umschließt. Wenden wir nun unseren Blick gen Süden, so liegen Dorf und Bann St. Nikolaus zu unseren Füßen.

Den Warndtwald im Rücken und zur Rechten, wird unser Blick gepackt von dem sich am Horizont hinziehenden steilen Stufenanstieg, der das lothringische Muschelkalkplateau abschließt. Jenseits der Grenze schlägt die Muschelkalkstufe einen weiten Bogen, der von Spichern ausgehend über Forbach, Oberhomburg, St. Avold, Lubeln, Warsberg bis Berus reicht und im Süden und Westen die weitere Warndtlandschaft umschließt . Die Bucht, die in die Muschelkalkplatte hineinreicht, ist eine Buntsandsteinlandschaft und trägt deren typische Vegetation. Dichte Eichen- und Buchenwälder stocken seit altersher auf den sanftwelligen Warndthügeln. Die Wälder sind heute dank einer mehrhundertjährigen intensiven Forstkultur mit ertragreichen Nadelhölzern durchsetzt. Sie bieten dem Betrachter, besonders im jungen Grün, einen reizvollen Anblick.

Das Gebiet des engeren Warndts, das sich mit den Gemarkungen der Gemeinden des Amtsbezirkes Ludweiler/Warndt deckt, ist nur ein Teil des großen Waldes, der sich vom Stufenanstieg im Westen bis in die Neunkircher Gegend erstreckt. - Warndt und Saarkohlenwald gehören nicht nur geologisch-morphologisch zusammen, sie bilden auch eine geschichtliche und wirtschaftliche Einheit. In die Warndtlandschaft sind Industrieanlagen eingestreut, die ihr Entstehen jenen geologischen Schichten verdanken, die tief unter der Buntsandsteinplatte liegen und im Karbonzeitalter entstanden sind. Wie kaum ein anderes europäisches Industriegebiet, bietet dieser Landstrich eine interessante Synthese von Natur und Technik. Die aus den Wäldern ragenden Fördertürme und Schlote sind den Menschen seit mehr als hundert Jahren Symbol für die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.

Im Osten steigt über dem Emmersweiler Wald der weiße Rauch des Kohlenveredlungswerkes von Marienau auf. Dahinter liegen, auch auf französischer Seite, die Gruben von Forbach und Stieringen und weiter nach links die von Kleinrosseln (Petit Rosel). Der Schloßberg bei Forbach ragt als Zeugen- oder Restberg aus dem fast ebenen Land. Er trägt die Ruinen einer Burg, die der Sitz der Herren von Forbach war uns an die lange vergangene Zeit der Feudalherrschaft erinnert. In der gleichen Richtung aber weniger weit entfernt, ist die Kuppe des Hofer-Waldes zu sehen, die, ebenfalls ein Zeugenberg, aus dem Rosseltal herauswächst. Im Südwesten liegen die Orte Merlebach und Freimengen, die mit ihren zahlreichen Schachtanlagen viele Jahrzehnte lang den Bergleuten aus St. Nikolaus, Karlsbrunn und Naßweiler Arbeit und Brot gaben. So fällt uns nun auch die unser Dorf überragende Schachtanlage Merlebach-Nord ins Auge, die auf St. Nikolauser Bann von der HBL erbaut wurde. Sie prägt mit ihren Betriebsgebäuden, Halden und Hochspannungsleitungen nachhaltig unsere Landschaft.

Bis zum Bau der Anlage in den Jahren 1948-50 wurde der Bann St. Nikolaus ausschließlich landwirtschaftlich genutzt; seine intensiv bebauten Fluren zeugen vom fleißigen Streben der Bergmannsbauern. Das wachsende Realeinkommen des Industriearbeiters, die hohen Agrarpeise und der wenig ertragreiche Boden mögen dazu geführt haben, dass im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte von Jahr zu Jahr immer weniger Land unter den Pflug genommen wurde und heute weite Flächen als Sozialbrache liegen. Von Ginster und Niederholz überwuchert, droht das Land zu versteppen. Besonders in der vegetationsarmen Zeit bietet die Landschaft einen trostlosen Anblick, und manchen "alten Nikloser" wird die Erinnerung an die einstmals gepflegten Fluren wehmütig stimmen.--

Buntsandstein ist ein guter Wasserspeicher. Die lockere Bindung der Sandkörner gestattet dem Grundwasser eine freie Zirkulation. Aus zahlreichen Quellen sprudelndes klares Wasser füllte in früherer Zeit Bäche und Weiher und vermochte gar mit seiner Kraft Mühlen zu treiben. Der Abbau der Kohle unter unseren Füßen hat die wassertragenden Schichten unterbrochen und dadurch den Grundwasserspiegel soweit abgesenkt, dass heute kaum noch ergiebige Quellen vorhanden sind. Nur in regenreichen Jahren sammelt sich genügend Oberflächenwasser, so dass der Wasserspiegel der zahlreichen idyllischen Warndtweiher gehalten wird.

Im Westen steht jenseits der Grenze das große Werk von Karlingen, dessen riesige Gasfackeln des Abends ihren Widerschein an den Wolken über den Wald hinweg bis zu uns werfen. - Mit der modernsten Schachtanlage Europas, die unweit von unserem Standpunkt in nordwestlicher Richtung auf Karlsbrunner Feld erbaut wurde und den Röchling'schen Eisen- und Stahlwerken im Nordosten, schließt sich der Kreis der Industrieanlagen um St. Nikolaus.

Die folgende Gemarkungsübersicht zeigt den Zustand des Dorfes und des Bannes St. Nikolaus um 1840.


 


Frühe Zeugen

Die fruchtbare lothringische Gaulandschaft wurde vermutlich schon zur Steinzeit von Menschen bewohnt. Wald wächst auf den kalkreichen Böden nur spärlich, so dass die freien Ebenen den nahrungssuchenden Menschen der Vorzeit unbeschränkte Ausdehnungsmöglichkeiten boten. Mit Sammeln und Jagen ernährten sich die weit auseinanderlebenden Sippen. Nur gelegentlich werden sie auf ihren Streifzügen in den Warndturwald eingedrungen sein.

Wegen seines undurchdringlichen Baumbestandes, der Sumpfigkeit seiner Täler und der Unfruchtbarkeit seiner Sandboden, verschloss sich der Warndtwald einer Besiedlung in vorgeschichtlicher Zeit.

Als im Jahre 1940, im ersten Kriegswinter, in einer Lehmgrube der ehemaligen Ziegelei beim Dorf im Warndt eine Geschützstellung ausgehoben wurde, kam aus dem Lehm ein von Menschenhand bearbeiteter Stein zum Vorschein, den ein zufällig anwesender Wehrmachtsgeologe als Faustkeil identifizierte. Wissenschaftler bestimmten den Fund als Jagdgerät von Neandertalern, die vor etwa 300.000 Jahren lebten. Faustkeile - der Volksmund nennt sie auch Donnerkeile - wurden in mühsamer Arbeit aus Feuersteinknollen geschlagen. Der Jäger der Älteren Steinzeit vermochte damit den Höhlenbär, das Rentier oder gar das Mammut zu erlegen. Der Faustkeil vom Warndtdorf ist als ältestes Zeugnis menschlichen Lebens in unserer Gegend im Museum für Vor- und Frühgeschichte in Saarbrücken ausgestellt.

Im 11. Bericht der staatlichen Denkmalpflege wird Mitteilung gemacht "vom Fund eines Steinbeils, das bei Bauarbeiten auf dem Grundstück des Herrn Hermann Bauer in St. Nikolaus gefunden wurde. Es handelt sich um die untere Hälfte eines grauen Feuersteinbeils mit scharf geschliffener Schneide, 10,2 : 8,2 cm".--

Welchem Jäger der Jüngeren Steinzeit, die bis etwa 2.000 v. Chr. dauerte, mag dort sein Arbeitsgerät oder seine Waffe wohl zerbrochen sein?

Viele Jahrtausende lagen zwischen der Zeit des Faustkeiles und der Zeit des Steinbeiles. Der Mensch hatte sich vom Sammler und Wildbeuter zum Viehzüchter und Ackerbauer entwickelt.

Bis in das erste vorchristliche Jahrhundert war unsere Gegend die Heimat der Kelten. Der Stamm der Mediomatriker - ihre Hauptstadt wurde später Metz genannt - wohnten in diesem Landstrich, die Treverer um ihre Hauptstadt Trier. In Cäsars Gallischem Krieg wurden die Kelten, die Ureinwohner der späteren Provinz Gallien, von den Römern unterworfen. Aber schon vor dem Jahre 58 v. Chr. pflegten die Römer enge Handelsbeziehungen mit den auf hoher Kulturstufe stehenden und sich durch besondere völkische Eigenart auszeichnenden Kelten. Auch nach der Besetzung verstanden es die Römer durch ihre staats- und wirtschaftspolitische Geschicklichkeit, die gallischen Stämme für sich zu gewinnen. Lediglich die Treverer störten im Laufe der fast 500 Jahre dauernden Römerherrschaft einige Male die "Pax Romana" und unternahmen Feldzüge gegen die römischen Legionen.

Das Land Gallien war groß und fruchtbar genug, siedlungswillige Römer aufzunehmen ohne dass keltische Bauern verdrängt werden mussten. Die Kulturen beider Völker durchdrangen sich gegenseitig in der langen Zeit des Miteinanderlebens, so dass man heute von einer gallo-römischen oder römisch-keltischen Mischkultur spricht. Nicht nur im Bereich des Wirtschaftslebens ist eine Integration feststellbar, sondern auch im Kultischen: Die Einheimischen verehrten die Götter der Fremden, die Römer nahmen Kultformen der Gallier an.

Der Fundort des St. Nikolauser Steinbeils liegt unweit der Stelle, an der sich eine uralte west-östlich verlaufende Handels- und Heerstraße mit einem Querweg kreuzte. Vermutlich schon in vorgeschichtlicher Zeit verband der Fernverkehrsweg Metz mit Mainz. Er führte fast auf seiner gesamten Länge über den Höhenzug zwischen Merlebach und St. Nikolaus-Bach, und er ist zu verfolgen entlang der "Alten Metzer Straße" nach Spittel. Es ist denkbar, dass der weitere Verlauf sich mit der Straße Lauterbach-Karlsbrunn deckt. Schließlich konnte er dem "Katzenweg" gefolgt sein, am Steinberg vorbei, der heutigen Landesgrenze entlang auf den Etzelberg und hinüber zum Rosselübergang bei Roßbrücken. - Zahlreiche Nebenwege zweigten, zumindest zur Römerzeit, von der großen Straße ab, so auch der oben erwähnte Querweg, der vermutlich vom heutigen Wasserbehälter ausgehend, durch unser Dorf, über den Meisenberg, durch die "Kräm" zum Jakobsweiher und weiter nach Wadgassen führte.

Am Steinberg wurden zur Zeit des Grafen Wilhelm Ludwig (1627-1640) "zwei antiquarische Stein, da uff dem einen Mercurius, uff dem andern Venus gehauwen" gefunden und "nachher Sarprücken ins Schloß gebracht".

Der erwähnte Etzelberg, von dem die Sage geht, der Hunnenkönig Etzel habe auf seiner Höhe Hof gehalten, liegt keine 2.000 Meter vom Herapel entfernt, einem Bergrücken, der aus der Muschelkalkstufe vorspringt, und auf dem einstmals eine blühende gallorömische Stadt thronte. Sie übte mit ihren sieben auf sie zulaufenden Straßen eine große Anziehungskraft auf den Personen- und Warenverkehr jener Zeit aus. Das Ausmaß dieser Stadt wurde bei den Ausgrabungen zu Ende des letzten Jahrhunderts offensichtlich. Die Grundmauern zahlreicher Gebäude wurden damals freigelegt und große Mengen von Bodenfunden, wie Bau- und Weihesteine, Werkzeuge und Geräte, Gebrauchs- und Schmuckgegenstände, fanden ihren Weg in die Museen von Berlin und Metz, verschwanden aber leider auch zu einem beachtlichen Teil in den Häusern privater Liebhaber. - Um diesen Berg, der der historische Akzent unserer Landschaft ist, flicht sich ein Kranz von Sagen und Legenden.

In der Gemarkung St. Nikolaus gibt es für eine römerzeitliche Siedlung keinen Beweis. Der Warndt war lange Zeit lediglich Durchzugsgebiet. Die wenigen Siedlungsreste, die bisher gefunden wurden, deuten auf Halteplätze und Markierungsstellen des Wegenetzes hin. Einige behauene Steine mit figürlichen Darstellungen wurden im Wald gefunden. So wird berichtet, dass man 1941 beim Jakobsweiher fünf solcher Weihesteine ausgegraben hat. An dieser Stelle befand sich eine römische Straßenstation. Die steinernen Bildnisse zeigten die Göttin der Pferdeknechte und Reiter, die Pferdegöttin "Epona".

"Epona ist nichts anderes als eine Verkörperung der Muttergottheit, die in ihrer besonderen Eigenschaft als Herrin der Pferde bei Stämmen verehrt wurde, die Pferdezucht betrieben."

Der Reisende in heidnischer Zeit stellte sich auch gerne unter den Schutz des Gottes der Fuhrleute und des Handels "Merkur", der oft zusammen mit seiner Gefährtin "Rosmerta" dargestellt wurde.

Auch "Sirona", die Göttin der Quellen, wurde in unserer Gegend verehrt. Quellheiligtümer befanden sich am Heiligenborn zwischen Spittel und Merlebach und auch am Herapel. Dem Wasser, das aus diesen Quellen floss, hatte man heilende Kräfte zugesprochen. Heilungssuchende kamen von nah und fern, Linderung ihrer Krankheiten und Gebrechen erhoffend.

In stiller Abgeschiedenheit, dort, wo das Plätschern einer Quelle und das Rauschen der Eichen- und Buchenwipfel die Nähe der Gottheit zu verraten schien, haben die Bewohner unserer Gegend besonders gerne ihre Kultstätten eingerichtet.

Vermutlich ist auch der Fund eines Artefakts auf dem St. Nikolauser Bann im Jahre 1879 ein Weihestein gewesen. ZIMMERMANN teilt mit, dass "auf dem Grundstück des Feldhüters Bauer "auf'm Hirschenberg" ein 1,3 m langer und 0,7 m breiter Stein mit dem Relief einer weiblichen Figur gefunden (wurde), der leider zerschlagen wurde, um bei Mauerwerk Verwendung zu finden". Die Fundstelle liegt unweit des "Ränsborn", "Reusborn", 1696 auch "Wendersborn" genannt, an einer Quelle, die am Etzelberg in der Nähe der genannten Straße entsprang. Stellte der Stein eine der Wald- oder Quellgöttinnen dar? - Auch dieser Fund ist den Weg so vieler geschichtlicher Zeugen gegangen, - aus Unwissenheit oder Gleichgültigkeit ihrer Finder gingen sie wieder verloren.

Der Schreiber dieser Zeilen fand im August 1969, als die Hauptwasserleitung im Mühlenweg neu verlegt wurde, im Bereich der Wüstung unserer ehemaligen St. Nikolauskapelle, in einer Brandschuttschicht Tonscherben aus verschiedenen Geschichtsepochen. Herr Dr. Kolling vom Landeskonservatoramt, dem die Funde vorgelegt wurden, bestimmte den Ursprung der Bruchstücke. Zu einigen römerzeitlichen Ziegelstücken kamen verschiedene aus grauem, unglasiertem Ton bestehende mittelalterliche Gefäßscherben und aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg, die Bruchstücke eines aus gelblichem Ton geformten, innen mit einer grünlichen Glasur versehenen Eß- oder Trinkgefäßes, das, wegen seiner außen am Boden angesetzten drei "Pfoten" als "Podehäbche" bezeichnet werden kann. - Die Scherben wurden dem Finder zurückgegeben.

Aus dem Vorhandensein römerzeitlicher Ziegelbruchstücke an dieser Stelle lässt sich aber nicht unbedingt schließen, dass hier zu jener Zeit gesiedelt wurde. Der besondere Charakter dieses Ortes, an dem noch vor einigen Jahrzehnten drei Quellen entsprangen, konnte aber die Annahme gestatten, dass sich hier eine heidnische Kultstätte befand. Nicht selten dienten solche Plätze später, in christlicher Zeit, einem gottesdienstlichen Zweck.

Die Verehrung des Heiligen Nikolaus, des christlichen Schutzpatrons der Reisende, kann dem gleichen Bereich menschlicher Daseinsäußerung zugeordnet werden wie der heidnische Götterkult, nämlich einer Schutz und Hilfe heischenden Schicksalsbeschwörung.

Was spräche gegen die Annahme, dass vielleicht "im Ecken", in unmittelbarer Nähe angenommenen Kultstätte, einer jener bescheidenen römischen Gutshöfe, eine "villa rustica", gestanden hatte?

Über das ganze Land verstreut waren sie "fast ausnahmslos in Südlage angelegt, nach Norden zu durch einen ansteigenden Hang geschützt und in unmittelbarer Nähe einer Quelle oder eines Wasserlaufes" erbaut.
 
 
 
 
 
 

Im Mittelalter

Die Zeit der fast 500 Jahre dauernden Anwesenheit der Römer in Gallien ging mit der germanischen Völkerwanderung zu Ende. Das Mittelalter begann.

Landnot, Kinderreichtum, Reise- und Kampfeslust ließen die germanischen Stämme ihre Heimat im Norden und Nordosten Europas verlassen und sich Gallien zuwenden, wo man reichlich Siedlungsland erhoffte. Im 3. Jahrhundert durchbrachen die Alamannen den römischen Grenzwall (Limes) und ließen sich im sogenannten "Zehntland" zwischen dem Wall, dem Rhein und der Donau nieder. Auf ausgedehnten Raubzügen durchstreiften sie von dort aus immer wieder die gallische Provinz. Nur zeitweise vermochten die Römer noch die Flut der sengenden und plündernden Germanenstämme zurückzudämmen. Als der Westgotenkönig Alarich um 406 Rom bedrängte, mussten die römischen Legionen vom Rhein abgezogen werden, so dass die drängenden Vandalen, Alanen und Sueben sich fast ungehindert in der ganzen Provinz ausbreiten konnten. Die gallo-römischen Siedlungs- und Kultstätten wurden anläßlich dieser Kriegszüge fast gänzlich vernichtet, der größte Teil der Bevölkerung kam vermutlich um oder wurde vertrieben. Sicherlich wurden die beim Bau der Straße zur "Papiermühle" in Emmersweiler, 1886, gefundenen beiden irdenen Gefäße mit etwa 2000 Kupfermünzen, die um das Jahr 300 geprägt worden waren, beim Herannahen der Eroberer von ihrem Besitzer vergraben und nicht wieder gehoben.

Der Rest der Alten Kultur ging im Hunnensturm unter. Das asiatische Reitervolk unter seinem König Attila (Etzel), mit zahlreichen Germanenstämmen im Gefolge, überberflutete Elsaß, Lothringen und die Champagne (375), wurde aber schließlich von den Westgoten im Verein mit den Römern auf den Katalaunischen Feldern vernichtet (451). - In der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts prallten dann die Alamannen mit dem vom Niederrhein kommenden Stamm der Franken zusammen und wurden vom Chlodwig, 496, besiegt. Mit diesem Sieg traten die Franken als Nachfolger der Römer die Herrschaft über Gallien an. Chlodwig ließ sich unter dem Eindruck seines Sieges mit 3000 seiner Gefolgsleute taufen. Die Christianisierung Germaniens hatte damit ihren Anfang genommen. Da seit Kaiser Constantin im Römischen Reich die christliche Religion Staatsreligion war, wurden die "bekehrten" fränkischen Bauern von der Restbevölkerung gerne akzeptiert. Die fränkischen Bauernsippen nahmen Land auf den fruchtbaren Gauebenen. Das ehedem von den Galliern und Römern besiedelte Waldland wurde gemieden. Es fiel, wie auch die römischen Domänen, dem König zu.

Die Orte mit den Endungen -ingen und -heim haben ihren Ursprung in der Zeit der Landnahme. In der daran anschließenden Ausbauzeit drang man die FIuß- und Bachtäler entlang in die Waldgebiete vor und nahm Besitz von dem Wiesenland, den Auen, die früher von der gallo-römischen Bevölkerung genutzt worden waren. Man lebte vornehmlich von der Weidewirtschaft (Schweine und Schafe). Eine große Zahl von Kleinsiedlungen und einzelnen Hütten ("Weilern") sind zu dieser Zeit entstanden. Dem Namen des Familienoberhauptes wurde das Wort "Weiler" angehängt. So entstanden z.B. Ernezweiler, das ist der Wohnbezirk des "Ernez", das heutige Emmersweiler; Dudweiler kommt von "dudo villar", das ist der Weiler des Dudo. Zu vermerken ist dagegen, dass Ludweiler (1604) und Naßweiler(1608) keine mittelalterliche Gründungen sind.

Im Verlauf des 9. bis 14. Jahrhunderts wurde der Wald um die Siedlungskern gerodet, die gewonnenen Flächen kamen unter den Pflug. In der Rodungszeit entstanden die Orte, in deren Namen die Bestandteile -roden, -rath, -holz, -schied, -scheid usw. zu finden sind. Auch einzelne Flurbezeichnungen haben in der Tätigkeit des Rodens ihren Ursprung.

Der Name Waldrösberg, mundartlich ,Waldersberch, auf dem unsere Kirche und die neue Schule stehen, deutet darauf hin, dass diese Flur durch Roden des Waldes gewonnen wurde. Ich wage auch zu vermuten, dass die Bezeichnung ,Mördershüter Wiesen, auch in der ,Mördershütten, mundartlich ,Merderschied, mehr von ,schied abzuleiten ist, als von ,Hüten oder ,Hütten. Ich möchte auch annehmen, dass das Wort ,Mörder von Moder herkommt, was m. E. gleichbedeutend mit Sumpf ist.

Im Laufe der auf Chlodwigs Sieg folgenden Jahrhunderte ging im fränkischen Reich die Staatsgewalt mehr und mehr auf die Beamten, die Adligen und besonders auf die Hausmeier über. Karl Martell, der berühmteste der Hausmeier, war der Schöpfer des fränkischen Lehnswesens, das viele Jahrhunderte lang das staatliche und private Recht prägte.

Die freien Bauern, die ursprünglich die Träger der germanischen Sozialordnung waren, stellten sich in die Abhängigkeit des Adels und befreiten sich dadurch von der drückenden Last des Heerbannes. Aus den Freien wurden Hörige und später Leibeigene.

Unter Karl dem Großen war schließlich das ganze Reich in einzelne Lehnsbezirke, die mit Gaue bezeichnet werden, aufgeteilt.

Die Gaugrafen bekamen das Land und die Herrschaft über die Bauern in diesem Land geliehen. Der Großgrundbesitz und die Grundherrschaft des kirchlichen und des weltlichen Adels wurden so begründet. Der Gaugraf hatte als Gegenleistung zu der Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit des Reiches beizutragen.

Die ausgedehnten Wälder und die ehemals römischen Domänen blieben Königsland, Reichsland.

Warndt, Warant, Warnt, Warent, ,silva warand ist abzuleiten von dem Verbum wahren und bezeichnet ein Gebiet, einen Wald, der dem König ,bewahrt bleibt. Zu dem heute noch als Warndt bezeichneten Gebiet gehörte als Königsland an der mittleren Saar auch noch das "Waldland rechts der Saar zwischen Köllertal und der siedlungsoffenen Landschaft südlich des Grumbachtales und das sich nach Osten anschIießende stark bewaldete Buntsandsteingebiet um St. Ingbert, Rohrbach und Kirkel bis hin zur Blies. Aus der ältesten Urkunde, die die Rheinlande betrifft, kann geschlossen werden, dass dieses Waldland als Teil einer sich von Belfort bis zur Mosel erstreckenden Region gesehen wurde. So wird in dem Schriftstück unter anderem auch Tholey als in den Vogesen liegend bezeichnet. H. KUHN weist nach, dass FULCOLINGAS, das ist unser heutiges Völklingen, im ,forestus vosagus gelegen war, und 822 von Ludwig dem Frommen besucht wurde.

Im Laufe eines halben Jahrtausends wurde das Waldland an der mittleren Saar vollständig den Metzer Kirchen geschenkt. 999 übergab Kaiser Otto III. kurzerhand dem Bischof Adalbero Il. von Metz die das Gebiet beherrschende Burg Saarbrücken, nachdem sich der Bischof beklagt hatte, dass sein Bistum immer wieder von den reichsständischen Burgherren belästigt wurde. Ob anlässlich dieser Schenkung auch der alte Reichswald übergeben wurde, lässt sich nicht eindeutig nachweisen.

Mit der Besitzergreifung der Burg durch den Bischof ist aber keine Ruhe im Lande eingekehrt; denn bereits 1009 zog Heinrich II. gegen den Bischof von Metz zu Felde und belagerte und besetzte auf seinem Kriegszug auch die Saarbrücker Burg, die dann in den folgenden Jahrzehnten in verschiedene Hände kam, 1065 aber von Heinrich IV. endgültig dem Bischof Adalbero III. übertragen wurde.

Wegen der großen Entfernung zum Bischofssitz und der sich aus der Naturalwirtschaft ergebenden Schwierigkeiten, in den Genuß der Erträge des Territoriums zu kommen, wurde die Burg mit dem Hof Völklingen und den Wäldern Warndt und Quierschied den Grafen des Saargaues zu Lehen gegeben. Erstmals urkundlich erscheinen die Gaugrafen im Freiheitsbrief für die Stadt Mainz im Jahre 1118 als Grafen von Saarbrücken . Im westlichen und südlichen Randbereich des Warndtgebietes blieben Teile der Lehnshoheit der Saarbrücker entzogen ebenso Püttlingen. Die Klöster St. Nabor (mundartlich ,Santafor" heute Saint Avold) und Lubeln (St. Martin Glandariensis, Lungenfelden, heute Longeville) sowie die bischöflich Metzer Burg Ober- oder Bischofshomburg (mundartlich ,Humarich, heute Homburg Haute) wurden aber mit ihren Besitzungen der Vogteiherrschaft der Saarbrücker Grafen unterstellt, d. h. die Grafen hatten die Pflicht, die Klöster zu schützen. Sie waren die Gerichtsherren und bekamen dafür einen bestimmten Teil der eingenommenen Bußgelder.

Die wichtige Burg Alt-Warsberg, "der westliche Schlüssel zum Warndt", war um diese Zeit in Saarbrücker Familienbesitz. Sie blieb, auch nachdem das Haus Zweibrücken bei der Erbteilung von 1190 von Saarbrücken abgetrennt wurde, gemeinsamer Besitz der beiden gräflichen Brüder Simon und Heinrich.

Simon führte die Saarbrücker Linie weiter, und Heinrich wurde der Stammvater der Zweibrücker Linie. Der Herzog von Lothringen konnte bis zum Jahre 1283 beide Lehnsanteile der Ritter von Warsberg an sich bringen, so dass die für die Sicherung der Geleitwege durch den Warndt so wichtige Position der Saarbrücker Herrschaft verloren ging. Gewisse Beziehungen zwischen den Burgherren von Warsberg und den Saarbrücker Grafen blieben aber noch lange bestehen. So verlieh Graf Simon IV. (1274-1307) laut unserer ältesten Urkunde in deutscher Sprache den Rittern von Warsberg besondere Rechte im Warndt. Die Urkunde lautet:

"Wir Symont Graffe zu Sarbrucken und Herre zu Commercy dun kunt allermenlich daz wir verlient unsern lieben getruwen Hern Jacob und Schilis Rittern von Warnesperg Brüdern und iren Erben und Nachkomen in unserm Walde dem Warende Holtz zu hollen als viel sy des bedurffent zu yren Husern zu Warensperg zu buwende und auch zu burende, und daz sollent sy von uns zu Lehen besitzen und sollent nit Macht haben eynigerleye Holtz in unserm vorgenanten Walde zu verkeuffen noch anderswo hin zu füren, auch .behaldent wir uns crafft und Macht den vorgenanten Walt zu verkeuffen, zu verandern oder zu verpenden sunder der vorgenanten Brüder Widerrede, des zu Urkund so hant wir unser Insigel gehangen an diesem Briff der geben wart des Jars als man zalte dusent zwey hundert und siebentzig Jar des festen Oages in dem Maye." Die Warsberger treten auch in eine Beziehung zur St. Nikolauser Kirche, wie wir später sehen werden.

Jahrhunderte lang war der außerordentlich wildreiche Warndtwald das Jagdparadies der Kaiser, Könige, Herzöge und Grafen. Urkundlich belegt ist, dass Kaiser Barbarossa im Juni des Jahres 1187 im Warndt weilte, um mit verschiedenen Fürsten, so mit dem Erzbischof von Mainz, mit dem Bischof von Toul, dem Herzog von Lothringen und mit einer Reihe von Grafen, unter ihnen auch die von Saarbrücken, dem edlen Waidwerk nachzugehen.

Nach RUPPERSBERG hatten die Gastgeber "im Warndt ein Jagdhaus in der Nähe der späteren St. Nikolauskapellen". Wo dieses Jagdhaus stand und welche Ausmaße es hatte, ist nicht überliefert. Vorstellen können wir uns aber, dass der ,Rotbart mit seinem Jagdgefolge auf der im dichten Urwald liegenden Auwiese im Bereich des heutigen Ortskernes und in der Nähe der Stelle, an der sich das zur damaligen Zeit sehr enge St. Nikolaus-Bachtal aufweitete, dort wo auch drei Quellen waren, Lager bezog und sich vom ritterlichen Jagdvergnügen ausruhte.

Der damals fast siebzigjährige Herrscher, dessen glanzvolles Persönlichkeitsbild die Jahrhunderte überdauerte, brach im übernächsten Jahr mit einem Heer von 100.000 Mann zum dritten Kreuzzug ins Heilige Land auf und fand im Fluß Salef in Kleinasien 1190, als er vom Ritte erhitzt ins Wasser stieg, den Tod.

Graf Simon III. (1207-1234) nahm am 5. Kreuzzug teil, landete als Führer einer Vorhut des großen Christenheeres in Ägypten, eroberte die Stadt Daniette und befreite sie von der Türkenherrschaft. Simon lernte auf dieser Kriegsfahrt die Deutschordensritter kennen. Vermutlich als Zeichen der Dankbarkeit schenkte er ihnen den Hagen bei Saarbrücken und erlaubte ihnen den Bau des Deutschen Hauses, gab ihnen "Ackerland und Wiesen und 10 wilde Pferde mit einem Hengst, dazu Weide im Warndt und im Walde von Quierschied". Die zahlreichen weiteren Schenkungen, die Simon vorgenommen hatte, und sein nachgewiesener kirchlicher Sinn könnten ihn vielleicht auch aus Dankbarkeit bewogen haben, in der Nähe seines Jagdhauses im Warndt, eine Nikolaus-Kapelle erbauen zu lassen.

Erst von Simon IV. ist uns eine Urkunde überkommen, die die Existenz der Kapelle St.NikoIaus im Warndt belegt. Mit der urkundlichen Ersterwähnung vom Jahre 1270 beginnt die eigentliche Geschichte unseres Ortes. Simon IV., der um das Jahr 1244 geboren wurde, war der älteste Sohn Simons, eines Herrn von Commercy, und der von 1271-1274 in Saarbrücken herrschenden Gräfin Mathilde, die ihrerseits ihrer älteren Schwester Lorette in der Regierung gefolgt war. Mit den Gräfinnen Lorette und Mathilde, Töchter Simons III., war die männliche Lehnsfolge unterbrochen worden. Für dieses Zugeständnis des Bischofs von Metz musste die ganze Grafschaft Saarbrücken, nicht wie bisher nur Burg und Vorburg, Hof Völklingen und die Wälder Warndt und Quierschied, in Lehnsabhängigkeit treten.

Mit dem Tode Mathildes im Jahre 1274 starb das älteste Geschlecht der Grafen von Saarbrücken aus. Seit 1266 war der spätere Simon IV. an den Regierungsgeschäften seiner Tante Lorette, die im Witwenstand lebte, beteiligt. Nach deren Tode regierte er zusammen mit seiner Mutter, führte den Titel Graf von Saarbrücken und Herr von Commercy und stand ab 1274 nach ihrem Tode allein der Grafschaft vor. Simon war in erster Ehe vermählt mit Margarethe von Broyes. Beider Sohn war der nachmalige Graf Johann I., der von 1307-1342 regierte. In zweiter Ehe war Simon verheiratet mit der Gräfin Mathilde, deren Familienname nicht bekannt ist und die in unserer ersten Urkunde als Gemahlin Simons genannt wird.

Wenden wir uns nun dieser Urkunde zu, in der zum ersten Mal von einer St. Nikolaus-Kapelle die Rede ist.

Der gräfliche Beamte und Geschichtsschreiber Johann Martin KREMER hat in seinem Werk "Genealogische Geschichte des alten Ardennischen Geschlechtes insbesondere des zu demselben gehörigen Hauses der ehemaligen Grafen von Sarbrück." 1785, die wohl auch schon damals im Original nicht mehr vorhanden gewesene Urkunde aufgenommen. Die nachfolgende Abschrift soll ihren Wortlaut wiedergeben.

"Comes Simon de Saraeponte, uxor Mathildis & filius Johannes constituunt si bi an. niversarium in Capella Sti. Nicolai in Warando An. 1270ex arch. Saraepont.

Anno Domini M.CC.LXX. Nos Symon comes Sarapont. & dominus de Comertio & Johannes comes Sarapont. & dominus de Comertio nos damus & legamus omni anno in perpetuum ad capellam nostram scilicet ad cappellam sancti Nycolay in Warando quam nos edificauimus & fecimus pro nostro anniuersario LX. porcos libere & absolutos ad sylvam nostram dictarn Warrando, & nos Symon comes & dominus & Johannes comes & dominus antedicti volumus, quod cappelanus noster qui ibi est, & qui in posterum possit venire, ut ;ipse celebrabit aniujuersarium nostrum in perpetuum omni quarta vel sexta feria in ebdommada, & nos volumus. quod nostri heredes, qui post nos veniunt, soluent & dabunt illum censum ad hoc anniuversarium, & nos volumus, quod non dimittatur quoad soluatur sine aliquo intermissione seu impedimento. quod hoc anniuersarium fit stabile & sobrie & veraciter.

Nos Symon comes Sarapontis & dominus de Comertio & vxor mea Matyldis & Johannes comes Sarapontis & dominus de Comertio vocauimus & rogauimus ad hoc anniuversarium tres nobiles milites nostros scilicet dominum Seumundum militem de Grynberch & dominum militem de Gabre & specialiter militem nostrum Wernerum de Saraponte, & etiam specialiter dominum Abbatem de Wadegassenn Treverensis diocesis vt ipsi post obiturn nostrum manifestabunt hoc anniuersarium & protestabunt heredibus nostris & quod ipsi sint coadiutores huius capelle & quod peragatur anniuersarium nostrum & non dimittatur & hoc nos rogamus pure propter Deum," (Bem.: "u" ist teilweise als "v" zu lesen und umgekehrt)
 
 

In unserer ersten Urkunde gibt Simon, Graf von Saarbrücken und Herr von Commercy und Johannes (sein Sohn, d. Verf.), Graf von Saarbrücken und Herr von Commercy dem Kaplan ihrer Kapelle des Heiligen Nikolaus im Warndt für immer das Recht, 60 Schweine abgabenfrei in ihren Warndtwald zur Buchecker- und Eichelmast zu treiben. Auch allen nachfolgenden Geistlichen sollte dieses Recht erhalten bleiben. Als Gegenleistung sollte am 4. oder 6. Tag einer jeden Woche , bis in Ewigkeit eine Messe für ihr Seelenheil gehalten werden. Die Grafen bestimmen weiterhin, hier erwähnt Simon auch seine Gemahlin Mathilde, dass ihre edlen Ritter Beomund von Grünberg, der Ritter von Gabre und ganz besonders der Ritter Werner von Saarbrücken und außerdem der Abt von Wadgassen über die Einhaltung der Stiftungsbestimmungen, auch nach dem Ableben der Stifter, wachen mögen, und dass ihre Nachkommen dafür Sorge tragen sollen, dass immer Koadjutoren für dieses Amt bereitstehen.

Ob die Kapelle von Simon IV. gebaut wurde oder schon von einem Vorgänger, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen.

Leider kennen wir den genauen Standort und die Ausmaße des Gotteshauses nicht. Im Laufe der Zeit wurden fast alle Spuren beseitigt und zwar so gründlich, dass man erst in der Mitte des vorigen Jahrhunderts anlässlich von Bodenverbesserungsarbeiten auf die unter der Erdoberfläche liegenden Oberreste stieß.

Der "Saarbote" vom 30. November 1858 meldete sinngemäß:

,Im Frühjahr dieses Jahres hat der Müller Johann Lux in der Wiese zwischen Mühle und Kapelle (das im Jahre 1807 erbaute Kapellchen ist gemeint) gegraben und ist dabei auf die Reste einer Kirche von nicht unbedeutenden Ausmaßen gestoßen. Dabei wurden Steine gefunden, sie sauber und kunstgerecht bearbeitet, dem Übergangsstil, in dem sich Spitzbogen und Rundbogen mischen, angehören. Der Chor der Kirche war fünfseitig, in den Ecken standen dreischäftige Säulenbündel. Der Boden war teils mit gehauenen Steinplatten, teils aus Backsteinen belegt. Eine Münze mit gotischer Schrift wurde gefunden und beim historisch antiquarischen Verein in Trier deponiert.

Der St. Johanner Baumeister WÜLLENWEBER beschreibt in der Saarbrücker Zeitung vom Sonntag, dem 20. Januar 1884 die gefundenen Werksteine und schließt aus ihrer Form und Größe auf die Ausmaße und die Bauart der Kirche:

"Nach Angabe des Mühlenbesitzers haben sich sechs gleiche Säulenbasamente vorgefunden, wovon nur eins noch vorhanden ist. Diese Basis besteht aus achtseitiger Platte, worauf im Grundriss kreisrunder Pfuhl mit Plättchen und Anlauf aufsitzt und den Übergang zum runden Säulenschaft vermittelt. Eine Anzahl Gewölbegutsteine in drei Profilierungen bezeugen in Gemeinschaft mit einem fächerförmig ornamentierten Schlussstein, dass die Kirche von St. Nikolas ein Gewölbebau gothischen Stils war. Einige Gurtsteine haben das schlichte aus Platten und Schrägen zusammengesetzte Profil, bei anderen desselben Grundprofils sind im oberen Teil der Schrägen Hohlkehlen ausgearbeitet, wieder andere zeigen eine reichere Profilierung aus Birnstab, Kehle, Rundstäben und Fasen zusammengesetzt. Aus diesen vorhandenen Resten ist es wohl möglich, einen Schluss zu ziehen auf die Gestalt des ehemaligen Gotteshauses. Danach war dasselbe eine dreischiffige Kirche mit vier Gewölbejochen, vor denen sich östlich ein Chor in der Breite des mittleren Schiffes erstreckte. Die schwachen Dimensionen der Sandsteinsäulen (circa 0,50 m Durchmesser) lassen diese wohl dienlich zum Tragen der oblongen Kreuzgewölbe erscheinen, deren Maße nach den Stärken und Biegungsverhältnissen der Gurte ebenfalls gering waren, nicht aber als Stützen der Oberwände eines erhöhten Mittelschiffes. Es ist deshalb an eine Hallenkirche, d.h. eine Kirche mit gleich oder nahezu gleich hohen Schiffen zu denken. Falls die vorhandenen Überreste dem urkundlich erwähnten Bau und nicht einer späteren Fertigstellung oder Erweiterung angehören, zu welchen Annahmen indes kein Grund vorliegt, da das eine Gurtprofil wohl spätgothische Anklänge zeigt, diese bei den Bauten unserer Gegend aber schon sehr früh auftreten, läge hier ein frühes Beispiel der in der spätgothischen Periode allgemein beliebt gewordenen Hallenkirchen vor,. . .". Auch W. ZIMMERMANN beschreibt die gefundenen Steine.

Im Gegensatz zu WÜLLENWEBER vermutet er zwei Bauperioden und ordnet die Gurtsteine mit Birnstab, Wülsten und Schweifung der Gründungszeit zu, dagegen die, Wandvorlagen mit dreifachen Diensten, zu denen Rippen mit hohlgekehltem Schienenprofil und ein tellerförmiger Schlußstein gehören, einer zweiten Bauzeit im 15. Jahrhundert.

Die Annahme WÜLLENWEBERS, dass die Kirche dreischiffig war, stellt ZIMMERMANN in Frage. Er vermutet eher, dass es eine zweischiffige Hallenkirche war.

JUNGK teilt in einer handschriftlichen Notiz mit, dass im Jahre 1468 die Kapelle baufällig war. Ob ZIMMERMANN aus dieser Meldung oder aus dem Vergleich der Profile mit denen der Kirchen in Völklingen und Köln auf eine Renovierung oder eine Erweiterung im 15. Jahrhundert geschlossen hat, lässt sich nicht nachweisen.
 


Die nachfolgende Bestandsaufnahme möge einem Überblick über die noch vorhandenen Werksteine dienen:

Nr.
Anzahl
Art
Aufbewahrungsort
1
1
Basis einer Rundsäule bei der ehemaligen Mühle
2
ca.10
Fragmente von Gurtsteinen Profil "A" Platz beim ehemaligen Bauernhaus der Geschwister Kern
3
1
Gurtstein Profil "B" bei der ehemaligen Mühle
4
1
Basis einer Wandvorlage mit dreifachen Diensten, "Profil B" am Dorfkreuz unter den Linden
5
1
Basis wie vor in der Umfriedungsmauer bei der ehemaligen Pfarrkirche in Emmersweiler
6
1
Tellerförmige Kreuzgewölbe beschlußstein (Profil "B") am Dorfkreuz
7
1
Gurtstein "Profil B" ebenda
8
1
Deckelstein eines Sockelgurtes aus dem Bereich eines Strebepfeilers ebenda

Die Art des Steinmaterials deutet darauf hin, dass sie alle an Ort und Stelle gebrochen und bearbeitet wurden.

Die vorhandenen Werksteine und die Skizzierung des Gebäudeumrisses, die an anderer Stelle wiedergegeben wird, erlauben die folgende Beschreibung des Bauwerkes:

Die nördliche Außenmauer und die Säulenbasen waren auf Pfahlgründungen gesetzt. - Beim Neubau des Hauses Kurt Weiter wurde, wie mir der Bauherr später mitteilte, etwa ein Meter unter der Kellersohle, eine etwa 20-30 cm dicke und etwa zwei Quadratmeter große Sandsteinplatte gefunden, unter der stark vermoderte Eichenholzpfähle im Boden staken. Etwa einen Meter parallel zum westlichen Giebel des Hauses verlaufend, wurde bei den Ausschachtungsarbeiten ein Stück des Grundmauerwerks des Kapellengiebels freigelegt. Das sumpfige Wiesental war keine günstige Stelle zum Bau einer Kirche, die schlechten Bodenverhältnisse in Verbindung mit der offensichtlich zu primitiven Gründung mögen eine allzu frühe Baufälligkeit des Bauwerkes zur Folge gehabt haben.

Der Krümmungsradius der Kreuzrippen (cirka 4,0 m) und die Richtungswinkel der Rippen am Schlußstein sowie an der Wandvorlage können zu dem Schluss führen, dass die vier Doppeljoche jeweils rechteckig und zwar mit den ungefähren Ausmaßen 4 mal 7 Meter waren. Falls die Zweischiffigkeit des Langhauses angenommen wird, ergäbe sich eine lichte Breite von etwa 14 Metern und eine Länge von 16 Metern zuzüglich der Tiefe der Apsis von etwa 7 Metern. Möglicherweise gehört die Apsis der von Zimmermann angenommenen ersten, das Schiff der zweiten Bauperiode an. Das Dach nahm vermutlich einen Dachreiter mit einer Glocke auf.

Sowohl in den Fuß des Basissteins, der ,Unter den Linden liegt, als auch in den, der in Emmersweiler deponiert ist, ist die Jahreszahl 1270 eingemeißelt. Vermutlich wurde die Schrift erst um die Jahrhundertwende angebracht.

Ob in der in den fünfziger Jahren abgebrochenen Pfarrkirche in Emmersweiler weitere Steine unserer St. Nikolauskirche vorhanden waren - wie gerüchtweise zu vernehmen ist -, konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Es konnte auch kein Beleg gefunden werden, dass der Taufstein und der Altarstein mit einer Reliquienbüchse in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts gefunden und nach Emmersweiler gebracht wurden.

In seinen handschriftlichen Aufzeichnungen erwähnt der Rektor JUNGK, dass ,vor 1575 (die) Glocke von St. Nikolaus ins Hospital in Saarbrücken gebracht, und das Kirchendach in St. Nikolaus eingefallen' (ist). Unter ,Hospital ist m. E. das ,Deutsche Haus in Saarbrücken zu verstehen.

Die Frage nach weiteren Gebäuden und nach ihrer Lage muß unbeantwortet bleiben. Jedenfalls werden Wohngebäude und Ställe zu der kirchlichen Siedlung gehört haben. Mehr als eine klösterliche Niederlassung war offensichtlich St. Nikolaus bis zum Dreißigjährigen Krieg nicht.

Eine weitere Urkunde, die in Abschrift erhalten ist, lässt gleichzeitig Schlüsse auf das Alter einer Kirche in Rosseln zu. Die Herren von Warsberg schenken mit dieser Urkunde im Jahre 1290 das ihnen bis dahin gehörende Patronats recht über die Kirche in Rosseln der Kapelle von
St. Nikolaus. Das besagte, dass nunmehr der Kirchherr von St. Nikolaus das Recht hatte, den ,Lehenspfarre in Rosseln vorzuschlagen.
Die St. Nikolaus-Kirche wurde damit üblicherweise berechtigt, auch 2/3 der anfallenden Zehnten einzuziehen, der Rest verblieb dem Lehnspfarrer.

Diese Urkunde lautet in Übersetzung:

"Wir Everardus (= Eberhard), Ritter, und Warinus (= Werner) Edelknecht, Gebrüder Warnespech (= Warsberg), Söhne des verstorbenen Ritters Warinus von Warnespech, tun kund, dass wir zu unserem Seelenheil und dem unserer Nachkommen und Vorfahren das gesamte Patronats recht an der Kirche des Dorfes Roussella bei der Saar gelegen, auf ewig an die Kapelle des HI. Nikolaus, in dem Warant genannten Walde gelegen, übertragen haben. Auf unsere Bitten haben Herr Friedrich, Abt von St. Nabor und Herr Gottfried, Abt von St. Martin Glanderiensis (= Lubeln), beide Benediktinerordens und Metzer Diözese, ihre Siegel an die Urkunde angehängt.

1290 am Tage nach dem hl. Urban, Martyrer = 26. Mai."

Um das Jahr 1307 trat Graf Johann I. (geb. um 1265) die Saarbrücker Regierungsgeschäfte an. Es war eine Zeit der ritterlichen Spiele und ernsthafter, blutiger Fehden, aber auch die Zeit der frommen Wallfahrten. Der Verkauf von Ablassbriefen gestaltete sich zu einem glänzenden Geschäft. Die Menschen, von mittelalterlicher Gläubigkeit, Gottesfurcht, Bußfertigkeit und der Sorge um ihr Seelenheil getrieben, wanderten nach St. Nikolaus im Warndt und waren bereit, den Beistand des großen Volksheiligen erhoffend, eine erhebliche Summe für einen Ablassbrief anzulegen.

Die Einnahmen des ,Kapellans von St. Nikolaus aus den Wallfahrten müssen so bedeutend gewesen sein, dass Graf Johann, der als besonders reiselustig und lebensfroh galt, in St. Nikolaus eine Anleihe machen konnte. Ein Betrag von hundert Pfund schwarzer Turnose , die ihm der Kaplan ,Nycholas von seiner Kapelle im Warndt zum Ankauf von Gold (d.h. Messgerät) übergeben hat, hatte der Graf zweckfremd verwandt. Er hatte dem Kaplan aber das Versprechen gegeben, zu Weihnachten und am Tage Johannes des Täufers jeweils 25 Metzer Pfennige zurückzuzahlen. Der Graf hatte in der im Wortlaut wiedergegebenen ,Quittung verfügt, dass der Meisterförster die Beträge aus dem Erlös des Waldes entnehmen und zu den genannten Terminen dem Kaplan übergeben solle:

"Wir Johann Grave van Sarbrücken unde Herre van Commercy dun kund allen den die diesen brief gesient oder heurent lesen, daz wir bewieset hant ewenclich vor uns unde vor unser Erben unser Capelien unde dem Capellane van Sancte.Nycholase in dem Warande, vunfzich Schillinge Mecher penninge geldes vor hundert pont swartzer Turnose die uns her Nicholas der Capellan in der vorgenannten cape lien wilmalen waz beual in sime seile gereide, daz wir gulde zu der vorgenanten Capelle bit dem gelde soldent keufen, welche hundert pont Turnose wir in unser unde in unser grafschaft nutz bekeret han unde wellent daz unser Meyster veurster der in dem warende unser meister veurstere ist- nu oder her na daz er alle jar die vorgenannten vunfzich Schillinge gulde antwere ane unser noch unser erben heishen dem Capellan van der Capellen der da nu ist oder her na kummen sol, zu zwein gezielen van dem gedinge daz in dem Warande veillet. daz ist zv wussenen alle jar zu wynnahten vunf unde zweizich Schillinge Mecher pennige, unde zu Sancte Johannes dage des Deuferes vunf unde zweizich schillinge Mecher penninge: unde daz dis steyde unde ewencliche veste si, so han wir vor uns unde unser erben unser Insiegel an diesen brief gehenket, der wart gesrieben an des heiligen cruces dage als es herhaben wart do man zelte van Gotz geburte druzenhundert unde vunf unde drisich jar."

Ablassbrief
 
 
 


Außerdem hatte Graf Johann die Städte St. Johann und Saarbrücken ,gefreit und dafür von den Bürgern erhebliche Summen Geldes bekommen. Im Jahre 1334 sah sich der Landesherr gar genötigt, dem Erzbischof Balduin von Trier für die Dauer von 3 Jahren fast die ganze Grafschaft zu verpfänden. Natürlich gegen einen entsprechenden Zins. Möglicherweise hat sein Nachfolger, Johann der II., im Jahre 1349 der Benediktinerabtei St. Nabor die Kapelle St. Nikolaus als Schenkung angeboten, weil die Pilgerbesuche so zahlreich wurden, dass der Kaplan der Aufgabe allein nicht mehr gerecht werden konnte. Der Inhalt des Vertrages zwischen dem Kloster und dem Grafen sei hier wiedergegeben:

"Johann II. Graf von Saarbrücken und Herr von Commercy übergibt in frommer Absicht und zum Lobe der HI. Dreieinigkeit, der HI. Jungfrau Maria und des HI. Nikolaus die Kapelle des HI. Nikolaus im Warndt (Warant). die seine Vorfahren gestiftet und von einem Weltgeistlichen (im Gegensatz zu einem Ordensgeistlichen) hatten versehen lassen und deren Patronatsrecht ihm und seinen Vorfahren den Grafen von Saarbrücken als Besitz zusteht, dem Abt und Konvent des Klosters St. Nabor unter der Bedingung, dass diese einen Prior und zwei Mönche, die die Priesterweihe haben, nach dort senden. Er übergibt die Nikolauskapelle mit allem Zubehör, nämlich Wohnung, Scheunen, Gebäuden, Gärten, Hecken, Äckern, Wiesen, Weiden, Zinsen, Zehnten, Opfergaben und allen anderen Einkünften, Gefällen und Rechten einschließlich des Patronatsrechtes über diese Kapelle und einschließlich des Patronats rechtes der Kirche in Rossela in der Metzer Diözese, das dem jeweiligen Kaplan der Kapelle St. Nikolaus zusteht. Der Graf von Saarbrücken wiederholt, dass die Übergabe der St. Nikolauskapelle mit allem Zubehör zur dortigen Einrichtung eines Priorates und zur Unterhaltung eines Priors und zweier Mönche geschieht. Da dort jedoch jetzt noch der Priester Johann amtiert, bleibt diesem die Kapelle mit allem Zubehör so lange zur Nutznießung, bis der darauf verzichtet oder stirbt. Dann erst sollen der Prior und die bei den Mönche dorthin geschickt werden. Nachdem der bisher bei der Kapelle amtierende Kaplan von alters her das Recht hatte, 25 Schweine zu halten und mit ihren Jungen zur Weide in den gräflichen Warndtwald zu treiben, gestattet der Graf Johann von Saarbrücken, dass das Priorat 100 Schweine eigener Zucht und noch 100 weitere Schweine ohne Abgabe in den Wald treiben dürfe.

Der Graf verlangt, dass täglich in der Kapelle zwei Messen gelesen werden sollen und zwar die Tagesmesse mit Noten und mit einer Kollekte des HI. Nikolaus und eine Totenmesse mit leiser Stimme für das Seelenheil der gräflichen Familie. Die Stundengebete sollen in der Kapelle gehalten und am Tage dabei die Glocke geläutet werden. Besonders feierlich soll dies geschehen am Weihnachtsfest, an Ostern, an dem Tag der Translatio des HI. Nikolaus, an Christi Himmelfahrt, am Nikolaustag und an Allerheiligen.

Die Landeshoheit und alle Gerichtsbarkeit behält sich der Graf vor. Abt Volmar von St. Nabor nimmt die Schenkung der Kapelle an und verspricht die Befolgung aller genauen Bestimmungen.

Es siegeln Graf Johann von Saarbrücken-Commercy, Abt Volmar von St. Nabor und der Konvent von St. Nabor. 1349 Samstag St. Barbaratag".

Mit der Gründung des Priorates hat die kirchliche Niederlassung im Warndt einen weiteren Auftrieb erhalten. Getreu ihrem Wahlspruch ,ora et labora' haben die Benediktinermönche sicherlich zur Axt gegriffen und dem Wald das Ackerland abgerungen, das sie zum Anbau von Hafer, Gerste und Hirse benötigten. Die Siedlungsgeschichte bezeichnet diese Art von Niederlassungen als Rodungsklöster. Auch die Anlage des Weihers ist das Werk der Mönche; denn zur Fastenzeit mussten Fische an der Stelle des sonst als Hauptnahrungsquelle dienenden Schweine- und Schafsfleisches treten.

Leider sind die Archivalien über die klösterliche Zeit von St. Nikolaus sehr dürftig. Weder die Akten des Klosters St. Nabor noch die der Stadt, sind erhalten geblieben, so dass sich das 14., 15. und 16. Jahrhundert kaum erhellen lässt. Dennoch sollen die wenigen überkommenen Zeugnisse dieser Zeit, soweit sie dem Verfasser zugänglich waren, chronologisch angeführt werden.

An dieser Stelle soll Herrn Pfarrer i. R. RUG, Püttlingen, gedankt werden. Er hat für uns einen Teil der nachfolgenden Daten aus den "Handschriftlichen Nachrichten" von Rektor JUNGK zusammengestellt.

1408, Mittwoch vor St. Margarethen-Tag (11. Juli) bestätigt Johann von Brodtoff, Kaplan zu St. Nikolaus, dass er vom Hofmeister Johann von Saarbrücken 25 Gulden als Zins empfangen hat. (StA. Koblenz 22/819, BI. 12)
1436, "Contzmann von Homburg, Capellan in St. Nikolaus quittiert Quasimodo über die versessene (!) Gilt, so ihm von Kapelle zusteht, durch Hofmeister der Gräfin erhalten zu haben."

"1474 stellt Saarbrücken nach Minnekus (?) Tode den Simon von Tedingen an, zugleich für Rosseln, wo er wohl wohnte, auch für Emmersweiler."

"1480, Egidii. Simon, Capellan zu St. Niclaus quittiert dem Rentmeister Peter über 50 blanken, so ihm von der Kapelle zu Herbst 1479-80 auf dem galgengeding gefallen sind."

1517 ebenso wie 1513.

1517 war nach JUNGK Simon von Russeln krank, Nicol Oster folgte ihm im Amte (1517-1520).

1523 "Johann Krieger zu Rosseln quittiert über 5 Pfd. Geldes für Kapelle in St. Nikolaus" (JUNGK).

1526 "Johann von Styssen, Kirchherr zu Rosselen, quittiert über eine Jahrgülte von 5 Pfd., die zur Kapelle von St. Nikolaus gehört. - Siegier: JOhann, Kirchherr zu Forbach." (Original mit Siegel in Metz).

Nach RUG heißt der Kirchherr Johann von Straßen und stammt aus dem kleinen Dörflein Straßen bei Sellerbach.

"1530, Johann von Straßen, Kirchherr in Rosseln, hat Kapelle in St. Nikolaus." (JUNGK).

1545-50, Stephan Laubeck (von jetzt zu Völklingen).

1549, Johann von Reipoldskirchen, Inhaber der Herrschaft Forbach, holt Heu in
St. Nikolaus

1552, Friedrich André von Bischofshomburg.

1555, Johann Göbel von Berus.

1557, Math. Eichhorn aus Bitburg.

1560, Niclas von Trier.

1563, Lambrecht Aldringer.

1566, trat das Kloster St. Nabor seine Rechte und Gefälle zu Rosseln an Nassau-Saarbrücken ab.

Die Namen einiger Pfarrherren von St. Nikolaus sind uns bekannt. Nicht feststellen können wir, welche Ordens- und welche Weltgeistliche waren. Des weiteren haben wir auch keinen Beweis, dass im Mittelalter Menschen, die nicht dem geistlichen Stand angehörten, auf dem St. Nikolauser Bann ansässig waren. Dies ist aus der Tatsache zu schließen, dass bei der ,Türkenschatzung von 1542 keines der heutigen Warndtdörfer verzeichnet ist. Diese Steuerliste, die anlässlich einer Steuererhebung zur Finanzierung der Abwehr der Türkenangriffe aufgestellt wurde, gibt eine "vollständige übersicht über die Haushaltsvorstände und das Gesinde in den Städten und Dörfern der drei dem Hause Nassau zuständigen Grafschaften Saarwerden, Saarbrücken und Ottweiler. Wann das klösterliche Leben in St. Nikolaus sein Ende fand, wissen wir nicht. Die Nachricht über das Jahr 1474 lässt uns annehmen, dass der Graf zu dieser Zeit wieder und nicht mehr der Abt von St. Nabor im Besitze der Kollatur, d. h. des Rechts war, den Geistlichen für St. Nikolaus zu bestimmen. Weiterhin ist aus der Meldung zu entnehmen, dass schon zu dieser Zeit der Sitz des Pfarrherrn von St. Nikolaus, Rosseln war. Scheinbar im Widerspruch dazu steht die aus einem Kaufakt vom 16. September 1695 zu entnehmende Tatsache, dass der Einwohner von Emmersweiler, Mathias Gondolf, vom Kloster St. Avold die zu St. Nikolaus gehörenden Rosselwiesen zum Preise von 20 Pfund erworben hat. Dies zeigt jedoch nur, dass damals noch eigentumsrechtliche Verbindungen zwischen dem Kloster und den alten St. Nikolaus-Gütern bestanden. Zumindest trafen die Eigentumsverbindungen für die Ländereien in Emmersweiler zu. Das ist auch verständlich, da Emmersweiler bis zum Jahre 1766 lothringisches bzw. französisches Dorf war, während St. Nikolaus nachweislich weder zur Vogtei St. Nabor, noch zum Herzogtum gehört hat.

Auch auf Rosseier Bann hatte die Nikolauskirche im Warndt Ländereien:

"St. Nikolausfelder. Es liegen drei aecker feldts uf Großrosseier bann, gehörig zu St. Nikolausgütern im Warndt, die genüßt ein förster des Warndts an Geißlautern Spätestens mit der Einführung der Reformation im Saarbrücker Land, um das Jahr 1574, hat die kirchliche Siedlung St. Nikolaus ihre Bedeutung verloren.

Sie war entstanden, wie wir gesehen haben, aus einer gräflichen Stiftung, sie hatte ihre Blütezeit während der großen Wallfahrten und des damit verbundenen Ablasshandels. Mit dem Ende des Mittelalters sinken das kleine Kloster und die Kapelle in Vergessenheit, die Gebäude werden von ihren Bewohnern verlassen und sind dem Verfall preisgegeben.

Die Zeit der großen Glaubenskämpfe steht am Ende des Mittelalters. Die Neuzeit beginnt mit einer tiefgreifenden Erneuerung des christlichen Glaubens, die einhergeht mit der Entwicklung eines neuen Menschheits- und Weltverständnisses.

Im Dreißigjährigen Krieg

In einem Beschluss der Saarbrücker Regierung vom 21. Januar 1576 - es ist die erste Urkunde unserer Heimat, die die Reformation betrifft - wird die Pfarre Völklingen zusammen mit der Filiale Geislautern mit der Pfarre Rosseln vereinigt und von einem evangelischen Prediger bedient. St. Nikolaus wird in der dort angeführten Beschreibung aller Pfarrbezirke der Grafschaft nicht mehr genannt. Rosseln scheint ohnehin schon längere Zeit Pfarrort auch für St. Nikolaus gewesen zu sein. - Der erste Pfarrer von Völklingen war Kaspar Steilin (1576). Ihm folgt Wenzel Fentius (1591-95). Für das Jahr 1610 wird Ferdinand Reichermuth als Pfarrer für Naßweiler, mit dem Sitz in Völklingen genannt. Um 1621 wird Naßweiler eigene Pfarrei und kirchlicher Mittelpunkt für die im Warndtwald angesiedelten Evangelischen, so auch für Rosseln und Spittel. Es bekommt als ersten Prediger Friedrich Braun, der "von den Metzischen vertrieben worden, weil er vom Babstumb abgefallen und sich zu den Evangelischen getan".

Die Nähe zum nichtreformierten Lothringen brachte manchen Untertanen der Saarbrücker Grafen in große Konflikte mit seinen Landesgesetzen, die die evangelische Religion für alle Einwohner verbindlich gemacht hatten. Die engen verwandtschaftlichen Beziehungen über die Grenze hinweg, sowie auch das Bedürfnis, die lothringischen Märkte, vor allem in St. Avold, zu besuchen und dort Vorteile zu genießen, die nur den Katholischen gewährt wurden, behinderte die zügige Einführung des evangelischen Bekenntnisses in unserer Gegend. -

Die erwähnte kirchliche Beziehung zu Naßweiler ist auch von siedlungsgeschichtlicher Bedeutung für unseren Ort, wie die Geschichte von St. Nikolaus von nun an nur noch in Verbindung mit der unseres Nachbarortes gesehen werden kann.

Graf Ludwig regierte in Saarbrücken von 1602 - 1627. Es war eine Zeit wirtschaftlichen Aufschwunges. Im Warndt begann eine frühe Form der Industrialisierung. Der Waldreichtum und der vorhandene Quarzsand schufen günstige Bedingungen zum Aufbau von Glashütten. 1604 gründeten aus Frankreich vertriebene Hugenotten den ersten Industriebetrieb in dieser Gegend. Der sehr auf die Entwicklung seines Landes und den Wohlstand seiner Bewohner bedachte Graf förderte auch den Ausbau der Landwirtschaft. Naßweiler wurde 1608 von 14 Familien, die aus den benachbarten lothringischen Dörfern kamen, gegründet.

Ludwig erlaubte ihnen "an einem eck des warnts, hinder Roßbrücken gelegen", zu siedeln und die "Warnetsgüeter uf St. Niclas ban" und die "Emmersweyler güeter" in Eigentum zu nehmen.

Als Anreiz hatte er eine neunjährige Abgabenfreiheit verfügt, eine Geste, zu der sich sonst die sehr auf Erhaltung und Steigerung der Einnahmen bedachten Grundherren nur selten herabließen. Dies zeigt aber die besondere Bedeutung der Naßweiler Siedlungsmaßnahme . Es darf wohl angenommen werden, dass kein Altsiedler in jener Zeit vorhanden war, und dass mit diesem Zeitpunkt die ackerbauliche Nutzung der heutigen Gemarkung Naßweiler und St. Nikolaus ihren Anfang nahm.

Der wirtschaftliche Wohlstand im Lande sollte aber nur wenige Jahre andauern. Am Horizont standen schon die dunklen Wolken des Dreißigjährigen Krieges. Die Kriegsnot in unserem Lande begann mit dem Durchzug eines kaiserlichen Heeres nach Metz im Jahre 1619. Sie sollte erst fünfzig Jahre später ein Ende haben. Die Truppen der Union und der Liga, Spanier und Lothringer, Franzosen und Schweden haben in diesen Jahrzehnten immer wieder auf ihren Durchzügen die Dörfer heimgesucht, ihre Bewohner drangsaliert, die Häuser verbrannt und die Felder verwüstet.

1622 plünderten spanische Söldner unsere Dörfer, 1627 brandschatzten und plünderten die beiden kaiserlichen Regimenter der gräflichen Brüder von Kratz. Die Kompanien des Rittmeisters Horion lagen in den Orten Ludweiler und Naßweiler . Die Einquartierungskosten musste die Bevölkerung tragen. "Pferde und anderes Vieh wurden den Bauern weggenommen. Wenn diese, die kaum Haferbrot zu essen hatten, den Forderungen der Soldaten nicht nachkommen konnten, wurden sie geschlagen, bis ihnen das Blut aus Mund und Nase kam, Frauen und Kinder geschändet und manche zu Tode gepeinigt" .

Im Jahre 1635 wurde unsere Gegend besonders hart betroffen. Die Schweden waren 1630 gelandet, um ihren protestantischen Glaubensgenossen zu helfen. Sie hatten sich mit dem König von Frankreich verbunden. Bernhard von Weimar befehligte die Truppen der vom schwedischen Heer verstärkten evangelischen Reichsstände und die französischen Kontingente. Er lag im Sommer 1635 bei Merlenbach, wo er, nachdem er sich aus Saarbrücken zurückgezogen hatte, die Hilfe der Franzosen unter Kardinal La Valette erwartete. Bei Freimengen vereinigten sich beide Heere am 16. Juli und rückten gegen Saarbrücken vor, das von kaiserlichen Truppen unter General Gallas besetzt war. Zweimal in diesem Sommer wogten die Heere über unseren Landstrich. Die Existenzgrundlage der bis dahin noch nicht durch Krieg und Pest hinweggerafften Bevölkerung wurde dabei gründlich vernichtet. In einem Bericht, den ich mir trotz intensiver Nachforschung nicht zugänglich machen konnte, wird der Vorgang der Zerstörung unserer Nikolauskirche beschrieben. Zu einer Truppenunterkunft zweckentfremdet, soll sie durch unachtsames Hantieren mit offenem Feuer in Brand geraten und in Schutt und Asche gefallen sein . Ob die alliierten schwedisch-französischen Truppen oder die kaiserlichen für die Zerstörung des Gotteshauses verantwortlich zu machen sind, konnte bisher nicht festgestellt werden.

Nachdem diese größte Katastrophe ihrer Geschichte die Dörfer wohl gänzlich vernichtet und ihre Bewohner vertrieben oder ausgerottet hatte, breitete sich eine Jahrzehnte dauernde Kirchhofsruhe über unsere Gegend aus. Nur etwa ein Zehntel der Landbevölkerung des Amtes Saarbrücken überlebte die Kriegsjahre. "Die Entvölkerung geht nicht allein zu Lasten einer zügellosen Soldateska, weit größere Verluste entstanden durch jahrelange Unterernährung, durch Seuchen, durch Auswanderung, auch durch Rekrutierung der jüngeren männlichen Bevölkerung. Die Siedlungen waren größtenteils verfallen, die Felder völlig verwüstet, der Wald im Vordringen begriffen. . ."

Am 7. Dezember 1635 schrieb der Saarbrücker Rentmeister Klicker an einen kaiserlichen Kommissar einen Bericht, in dem er mitteilt, "Naßweiler ist ufm Boden abgebrannt und niemand mehr vorhanden" . Das gleiche wurde auch für die übrigen Warndtdörfer berichtet. Unermesslicher Hunger und großes Elend haben dazu geführt, dass an einigen Orten Fälle von Kannibalismus festgestellt werden mussten. Es wurde auch berichtet, dass zahlreiche Wölfe in den ausgedehnten Wäldern heimisch wurden und, kaum von Menschen gestört, nahrungssuchend umherstreunen konnten.

Auch mit dem Jahre 1648, in dem der Westfälische Frieden geschlossen wurde, hatten die Kriegsbelastungen in unserem Land noch kein Ende gefunden; denn der Herzog von Lothringen, der noch Homburg und Wallerfangen besetzt hielt, gehörte nicht zu den vertragsschließenden Parteien. Lothringische Söldner streiften noch einige Jahre brandschatzend umher. Erst 1661 wurde Friede zwischen Lothringen und Frankreich geschlossen. Der Zustand des Friedens sollte aber nicht von langer Dauer sein. Ludwig XIV. erhob bald seinen Anspruch auf das linksrheinische Gebiet. Er versuchte in seinen Reunionen die Zugehörigkeit der Grafschaft zu Frankreich nachzuweisen.

Nach dem Frieden von Rijswijk (1697) musste unser Land aber wieder herausgegeben werden.

Während der französischen Besatzungszeit wurde die katholische Religionsausübung mit Gewalt wieder eingeführt und in dem genannten Friedensvertrag rechtlich abgesichert. Die evangelischen Stände protestierten gegen dieses Unrecht. Eigentümlicherweise wird in einer Liste, in der die wieder von den Katholiken übernommenen Kirchen aufgeführt sind, neben Naßweiler, Oberherrn, Schwalbach u. a. m. auch St. Nikolaus im Warndt wieder genannt. In diesen Orten sollen in den Stichjahren 1624 und 1684 nur evangelische Geistliche ihres Amtes gewaltet haben .

Von der Neubesiedlung und Dorfgründung bis zum 20. Jahrhundert

Es ist unwahrscheinlich, dass die Bevölkerung nach der Kriegsverwüstung aus sich selbst heraus wieder gewachsen ist. Planmäßige Versuche seitens der Landesherrn, das Land wieder zu besiedeln, so wie in Brandenburg und anderen mittel- und ostdeutschen Staaten, gab es hier nicht. Der Zufall wird im Laufe der bei den letzten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts hie und da siedlungswillige Menschen wieder in den Warndt geführt haben. Als erstes Zeugnis einer Wiederbesiedlung unseres Bannes kennen wir den Rezeptionsbrief des Saarbrücker Grafen Gustav Adolf an den ,Oligmacher' Pierre Jollage aus Ludweiler, dem die Erlaubnis erteilt wurde, sich in dem "gantz zu grund verbrandten" Dorf Naßweiler niederzulassen . Ihm wurde in dem Brief "das zwölfte Teil an Äckern und Wiesen sowohl auf Naßweyler als Emmersweyler ban gelegen und weiter zwey wagen wießen an Roßbrücker ban" angewiesen .

Der Naßweiler-St.Nikolauser Bann war vor der Kriegszerstörung in zwölf Vogteien (Stockgüter) aufgeteilt, die nunmehr, da die alten Eigentümer seit mehr als einem Menschenalter verschollen waren, den Neusiedlern zugeteilt wurden.

Erst im Verlaufe der neunziger Jahre des 17. Jahrhunderts scheinen sich Siedler im Bereich des heutigen St. Nikolauser Bannes niedergelassen zu haben. Da für die vorhergehende Zeit für unseren Ort bisher keine Namen von Bewohnern belegt sind, muß das Jahr 1696 als das Jahr der Gründung des dörflichen Gemeinwesens gelten. Die nachfolgend im Wortlaut und buchstabengetreu wiedergegebene Gründungsurkunde ist das authentische Zeugnis der Geburtstunde unserer Gemeinde .

"Fundation und Revers des Dorffs undt Unterthanen zu St. Nicklaß de anno 1696. Wir Eleonora Clara Verwittibte gräfin zu Naßau Saarbrücken undt Saarwerden gebohrene gräfin von hohen lohe und gleichen thun hiermit kundt zu wissen, dass wir noch folgende Einwohner zu St. Nicklaß im warndt bei Naßweiler gelegen mitnahmen Paulus Lang, Hänß jacob Jungbludt, Feyack Becker undt Dietrich Drinckwohl zu unseren unterthanen Schutz und Schirm, gel übt und Pflichten auf und angenommen als dass sie recht treu haldten und gewärtig seyen, Schaden wenden undt warnen undt hingegen unser nutzen fördern und schaffen, undt insgemein sich also verhalten sollen als treuen unterthanen anstehet und gebühret, an bemeltem Orth tüchtige und gute wohnung bauen, güter zu einer Vogtei instandt stellen ausbutzen und genießen. Ein jeder von seinem antheil von den Emmersweiler Wiesen zu unserer Renthnerey zwanzig Albus, von anderen wießen aber von jedem Morgen zwölf Pfennig, von einem morgen Ackerlandes ein Albus. An Frohngeld von einem Pflug fünf gult von dem hoflandt vier kreuzer sambt der schatzung zahlen und leisten, hingegen aber von herrschaftlicher Fronvogtey und allem anderen gleich denen Unterthanen zu Naßweiler mit welchen wir sie zu einer meyerey machen, sollen gehalten werden. überdies befreien wir sie nicht allein biß zu endt des nächstkünftigen 1697 ten Jahres von jeglicher beschwerten und anlagerung sondern wir haben Ihnen auch freyheit von herrschaftl. renthen dem Zehnten und demet ausgenommen, bis zu endt dieses Jahres gnädl. versprochen undt zugesagt. Dieses zu Uhrkund haben wir Ihnen unter dieses unserer Unterschrift und vorgedrücktem Insiegel wir händigen undt ein gleichlautendes von ihnen unterschrieben undt unterzeichnet sambt denen dazuerbittenen Zeugen, so geschehen zu Saarbrücken den 31. Marty 1696.

Paulus Lang (+) Feyack Becker (+) Dietrich Drinkwohl (+)

Hanß Jacob Jungbluth

Pierre Jollage (P) von Naßweiler als Zeuge

M. Finstenhausen Ambtmann als Zeuge"
 
 

Eine Woche später haben sich Männer aus den umliegenden Ortschaften zusammengefunden und sind das Land abgeschritten, das den vier Neusiedlern zugewiesen worden war. Dabei wurde auch ein Protokoll verfertigt, das wie folgt lautet: "Bannbewieß des Dorfs St. Nicklas Im Warndt bey Naßweyler gelegen.

Sei bigen soll angehen bey der Cappel durch den Wyern hinauf biß an die Deli auf der linkerhand da dass Gallenbrunnen fluß herunter kommt, dieselbe Deli den Fluß hinauf biß auf Meyers loch, von Meyers loch hinüber auf die Deli gegen Wenderborne, von der Deli noch hinüber auf den Wenderborne, von Wenderborne der alten Straß der Naßweyler Schiedung nach biß auf den Hübel am Peter Morins stück über den Hübel in Scherresbruch an den Wald den Walt hinauf In den Weyer wo man hat angefangen.

Undt ist bei dieser Banngegehung expliziert, referiert und abgeredet worden dass alles was in obigem Bezirk gelegen dem Dorf St. Nicklaß allein zuständig und den benachbarten nicht erlaubt sein solle einigen Weydt strich darin butzen und damit die Merlenbacher mit ihrem Vieh ihrem anord nach den Warent bestreichen können hat man verwilliget und verglichen dass von obgemeldt Wenderborne an biß auf Petern Morins feldt längs der Naßweyler Schiedung für Vieh Trift zwanzig fünf Ruthen breit offen bleiben solle doch ohne Blumschadten also dass den Hübel zwischen Scherresbruch und dem Emmersweyler Waldt Schiedung mit den übrig Warent gemeinen bleiben solle. Geschehen zu Naßweyler den 9 ten April 1696. Im beysein der unterschriebenen und unterzeichneten Gemeindleuth."
 
 

Merlebacher Roßbrücker Naßweyler
Frantz Colson

Johann Hule

Diedrich Delleß

Jean (H) Hule

Math. Müller

Nicklas Müller

(Handzeich) 

Pierre Jollage

(Handzeich)

Michl billie

  Gänßbach

(Handzeich) 

Stoffel bleß

 
    St. Nicklaß
    Hanß jacob Jungbludt

Paulus Lang (+)

Vicarus Becker (+)

Dietrich Lux (+)

Johann Caßpar Höpp 

J. Bernardus Debus pastor und canonicus zu Homberg Zeuge Costh

Predenstadt Bornz

   

 

In ihrer Sorge, die Ernährungsgrundlage ihrer Untertanen zu sichern, und im Sinne der merkantilistischen Bestrebungen jener Zeit, förderten die Landesherren den Bau von Mühlen. Am 20. Dezember 1711 bewilligte Ludwig Crafft, Graf zu Nassau Saarbrücken dem Johann Zirbesen von Buschborn, "auf sein unterthänigstes Ansuchen", eine Mahlmühle im Dorfe St. Nicklaus auf seine eigenen Kosten zu errichten. Dieser hatte aber keinen Gebrauch von seiner Baugenehmigung gemacht. Erst zwei Jahre später hat Frantz Kaufmann aus Naßweiler mit der Ausführung des Projektes begonnen. Der Wortlaut des "Erbbestandsbriefes" soll dem Leser nicht vorenthalten bleiben :

"Wir Ludwig Crafft Graf zu Nassau Saarbrücken und Saarwerden, Herr zu Lahr, Wisbaden und Itstein vor Unß unseren Erben und Nachkommen, thun kundt und bekennen hiermit, dass wir Frantz Kaufmann von Naßweyler, eine Mahlmühle zu St.Nicolaus zu erbauen gnädigst erlaubt und vergönnt haben, also und dergestalten, dass er solche in guten Standt stellen, darinnen erhalten, und Er sowohl als seine Haußfrau Anna und ihre Erben absteigender Linie zu einem Erbbestand haben behalten und nach ihrem besten Vermögen nutzen und genießen sollen, denen Mahlgästen gute Lieferung thun und dieselben mit dem Molter nicht übernehmen, sondern mit dem gewöhnlichen sich begnügen lassen solle, wie Wir ihn dann zur Erbauung gedachter Mahlmühlen auch gndst. erlauben den Weyer daselbst auf seine Kosten in Standt zu stellen, als wozu Wir Ihm nicht weniger, als dem Mühlenbau vor diese mahlen alles benöthigte Bau- und ander Holtz anweisen zu lassen gndst. versprochen, doch dass Er zu solcher Arbeit so viel Buchholtz als immer möglich, das nöthigste aber an Eichenholtz nehmen, und zugelassen seyen sollen, vier Morgen zur Wießen und Gärten an dem Weyer hinauf frey und ohne Zins, wie auch ein mehreres an Landt solchergestalten auszubutzen, dass Er von jedem Morgen Wießen jährlich sechs Sols, von dem Ackerland aber so viel als unsere Unterthanen zu gedachtem St. Nikolaus zu unserer Kellerey jährlich entrichten, wie wir dann ihn und seine Erben bey dieser Erbleihe und deren Gerechtigkeiten geschützt und gehandthabt und gleich andern Erbmühlenbeständern, so lang Er zur Beyführung der Mühlenfrucht nur ein Pferd halten wird. Dann sofern eine halbe oder gantze Fuhre stellen würde, Er jedenfalls 2 ½ fl., dießenfalls aber 5 fl. Frondgeld zu zahlen schuldig seyn solle, von herrschaftl. Beschwerten außer denen Creyß Kellern, zu welchen Er sein Antheil bey tragen solle, gefreyt haben wollen; wohingegen verspricht Er vor sich und seine Erben zu einem gewissen beständigen Erbpacht jährlich in unsere Kellerey zu liefern an guterlieferige Frucht acht Quarten Korn und von jeder Fischerey in obenmelt. Weyher, welcher aber langer nicht, als in das dritte Jahr anstehen solle, achtzehn Thaler von welchem Pacht er aber von dato an drey Jahr lang befreyt bleiben, folgende Jahr aber damit richtig einhalten solle.

Widrigenfalls und da Er oder seine Erben drey Jahr nacheinander an Entrichtung dießes Pachts säumig seyn würden wobey doch größere Gewalt und die sogenannten drey fff vorbehalten werden, so solle dießer Erbbestand alsdann aufgehoben und Uns die Mühle und Güther mit allem Zubehör nach Erbbestandsrecht zurück und an heim gefallen, auch im übrigen nicht erlaubt seyn solche Mühle und Güther ohn unßere Verwilligung und Consens zu verpfänden oder sonsten zu alienieren in welchem Fällen wir uns die Losung auch allenfalls Uns obenbemlt. Mühle und Güther zum sicheren Unterpfand reserviret und vorbehalten haben wollen. Wir wollen auch, damit Er den obenmelt. Mühlenpacht da besser zu entrichten im Standt seyn möge, unsere Unterthanen zu St. Nikolaus und Naßweyler dahin halten lassen, dass sie anders nicht, als in dieser Mühle mahlen, wie dann noch ferner denen zu Rosseln, wann sie bey ihm mahlen wollen, solches nicht verwehrt seyn solle. Welches alles steht fest und unverbrüchlich zu halten und zu leisten hat Er mit Hand und Mund versprochen. Dessen zu Urkundt haben Wir diesen Erbbestandsbrief eigenhändig unterschrieben, sei bigen mit unserem Cantzley Sekret bedrucken und dem gewöhnlichen Probstey Protocollo inserieren auch unter desselben Insign eine Abschrift ihnen Müllern zustellen lassen. So geschehen Saarbrücken den 7 ten Januari 1713"

Das Erbpachtverhältnis wurde in der Folgezeit, sei es nach dem Ableben des Beständers oder des Landesherren, mehrmals erneuert. Im Jahre 1719 erwarb Hans Peter Lukas (Lux) die Mühle, und am 1. Januar 1726 erneuerte die Fürstin Charlotte Amalie die Erbleihe. Gemäß einer mündlichen überlieferung musste Franz Kaufmann die Mühle aus gesundheitlichen Gründen veräußern. Auch für Karlsbrunn wurde der Mühlenzwang verfügt. Im Jahre 1741 wurde der Erbbestand von Wilhelm Heinrich an Johannes Lucas (Lux), Sohn von Hans Peter Lux, übertragen. Fürst Ludwig, Sohn des 1768 verstorbenen Fürsten Wilhelm Heinrich, erneuerte den Brief am 24. Juli 1770.

Am 13. Februar 1773 geht das Recht über an Lorenz Lux, der die Mühle bei der Erbteilung von seinen Geschwistern erworben hatte. 1830 wurde die Anlage und das Gebäude von Johann Lux (geb. 1800, verst. 1880) und seiner Ehefrau Elisabeth Gettmann aus Thedingen/Lothr. erneuert.

Nach 1870 kam die Mühle durch Erbteilung an deren älteste Tochter Margaretha, die mit dem Maurermeister und Ackerer Georg Kern aus St. Nikolaus verehelicht war. Der Großvater des Verfassers, Josef Kern, erwarb die Mühle von seinen Geschwistern und erweiterte das Unternehmen mit einer Bäckerei. 1926 musste der Mühlenbetrieb der versiegenden Quellen wegen eingestellt werden.
 
 











An dieser Stelle wird es für erforderlich gehalten, zum besseren Verständnis der lokalhistorischen Fakten, noch einige allgemeine Bemerkungen über die rechtlichen und sozialen Bedingungen des dörflichen Lebens im 18. Jahrhundert zu machen .

Die gesetzliche Regelung der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden unterschied sich wesentlich von unserer heutigen. Der Untertan, der im Besitze eines Vogteigutes war, hatte meist nicht das volle Verfügungsrecht am Grundstück. Das Land war dem grundhörigen Bauern lediglich zur Nutzung überlassen, wogegen die "Sachherrschaft" dem Grundherrn, in unseren Dörfern ausschließlich dem Fürsten, zustand. Als Gegenleistung für die Überlassung des Landes hatte der Bauer eine jährliche Abgabe zu entrichten, die anfangs "in natura" in die herrschaftlichen Keller und Scheunen nach Saarbrücken zu liefern war, später aber, zur Vereinfachung des Einzuges, in Geldwert umgerechnet wurde. Stärker als der Vogteigutsbesitzer war der Erbbeständer an den Grundherrn gebunden. Das Erbbestandsrecht, das meist für Mühlen und Glashütten galt und in der Regel als erbliches Recht verliehen wurde, bot dem Beständer wohl günstige wirtschaftliche Möglichkeiten und meist ein gutes Auskommen, z.B. durch Festsetzung eines Mühlenzwanges für die Bewohner der Umgebung, andererseits erlaubte das Erbpachtverhältnis nicht die Veräußerung oder Verpfändung oder die andersweitige Nutzung des in Pacht überlassenen Objektes. Auch der Erbbeständer hatte Abgaben und Leistungen wie der Besitzer eines Vogteigutes zu entrichten. Diese waren aber nach Art und Höhe anders festgelegt.

Im allgemeinen hatte der "Gemeindsmann" außer einer Schaft- und Zehntabgabe, Frondienste zu leisten, meist in der Form von Hand- und Spanndiensten für die Herrschaft. Auch diese Verpflichtung wurde im 18. Jahrhundert vorwiegend als steuerliche Abgabe verrechnet. So mussten die St. Nikolauser von einem "Pflug", d.h. von einem Doppelgespann, fünf Gulden und von dem Haus mit Garten vier Kreutzer als Frohngeld zahlen. Neben diesen Abgaben, die mit der Nutzung des Landes in Verbindung standen, waren Steuern zu zahlen, die aus dem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis des Untertanen abzuleiten sind. Besonders empfindlich in ihrer Existenzgrundlage wurden die Familien getroffen, wenn sie nach dem Ableben des Familienoberhauptes das "Besthaupt", das ist das beste Stück Vieh im Stall, als Erbschaftssteuer an die Herrschaft abliefern mussten. Auch die Schatzungen und die Fräuleinsteuer gehören zu dieser Art von Personalsteuern. Wenn deren Erörterung auch interessante Einblicke in die feudalistische Gesellschaftsordnung bieten würde, muß aus Platzmangel auf weitere Ausführungen zu dem Problem verzichtet werden.

Die Bindungen der Hörigen waren aber nicht nur steuerlicher Art, sie waren weitaus drückender im Bereich der Persönlichkeitsrechte. Der im Leibeigenschaftsverhältnis stehende Untertan musste den Landesherrn sogar um die Genehmigung zur Verheiratung bitten. Weiterhin hatte er nicht die Freiheit der Berufswahl und meist auch nicht das Recht der Freizügigkeit. Ein umfangreiches Schriftstück, betreffend "Derer beyden Gemeindten von Naßweiler und St. Niclaus gerechtigkeiten und privilegia, insonderheit den freyen Abzug" , gibt ein beredtes Zeugnis von der Not und dem Kampf der Bewohner unserer Dörfer um die uns heute selbstverständlichen Grundrechte.

Möge der nachstehende Bittbrief, der diesem Aktenstück entnommen ist, einen Eindruck geben von der Abhängigkeit, Bedrückung und Unterwürfigkeit eines unserer Altvorderen:

Durchlauchtigste Fürstin, Vormünderin und Landesregentin, gnädigste Fürstin und Frau!

Ich, untertänigster Supplicant (Bittsteller, d. Verf.), bin eines Unterthanen Sohn von St. Niclas und meines Handwerks ein Leinenweber, und da ich mich schon bei einem ziemlichen Alter befinde, daher auf ein häusliches Etablissement bedacht sein muß, bin gesonnen, mich mit eines Untertanen Tochter zu Spittel, im Lothringischen gelegen, zu verheiraten. Da ich mich um des Proklamationsscheines halber bei dero nachgesetzter Saarbrücker Regierung angemeldet, diese mir aber solchen nicht eher erteilen will, bis von Eurer hochfürstlichen Durchlaucht ein gnädigstes Dekret wegen meines freien Abzugs erhalten haben würde; und da jedermann bekannt (ist), dass die Warndtdörfer Untertanen keiner Leibeigenschaft unterwürfig sind, mithin auch selben der Leibeigenschaftsablaß nicht zugemutet werden könne, also ergehet an Eure hochfürstliche Durchlaucht mein untertänigstes Bitten, dass sie geruhen, dero Saarbrücker Regierung gnädigst anzubefehlen, mir den Proklamationsschein fordersambt zu erteilen, und mich, quo ad personam meam, nächstdiesem frei und ungehindert abziehen zu lassen. Gnädigster Deferenz getröstend verharre

Euer Hochfürstlich Durchlaucht untertänigster und gehorsamster Knecht

Saarbrücken, den 28 ten July 1733 Heinrich Welt

Der Brief dokumentiert einen von 1733 bis 1740 dauernden Streit zwischen den Einwohnern der beiden Dörfer St. Nikolaus und Naßweiler und der Herrschaft. Der Landesherr hatte ein großes Interesse, das Abwandern von Untertanen zu verhindern, und er versuchte in einem Rechtsstreit den Nachweis zu führen, dass die Bewohner der Dörfer der Leibeigenschaft unterwürfig seien und ihnen der freie Abzug nicht zustehe. Einigen der Untertanen war es gelungen, die Rezeptionsbriefe ihrer Vorfahren vorzulegen und damit das Recht der Freizügigkeit nachzuweisen. Andere, die wohl später zugezogen waren, mussten noch im Status der Leibeigenschaft verbleiben. Das Auswandern eines leibeigenen Untertanen war, wenn überhaupt, nur durch ein Loskaufen möglich. Der zehnte Teil des Verkaufserlöses musste an die Herrschaft abgeführt werden.

Mit Rücksicht auf die Bevölkerungs- und Familiengeschichte sollen die Namen und die Besitzverhältnisse der St. Nikolauser Einwohner aus den Jahren zwischen 1733 bis 1740 wiedergegeben werden :

Balthasar JANKER zeigte einen Receptionsbrief vor, der von Graf Ludwig Crafft am 31. März 1696 seinem Schwiegervater Paulus Lang erteilt worden war. Das Gut hatte seine Frau zur Hälfte ererbt, die andere Hälfte hatte er am 9. Mai 1719 von seinem Schwager für 160 lothringische Taler gekauft. In dem erwähnten Brief steht nichts Ausdrückliches von freiem Abzug, sondern nur, dass der Angenommene den Naßweilern gleichgestellt sein solle.

Caspar JUNGBLUTH legte einen Probstei-Protokoll-Extrakt vom 20. Juni 1705 vor, vermöge dessen sein Schwiegervater Christophel Hayo der Dorothea Lang einen ganzen Pflug Guts für 50 Gulden abgekauft hatte. Er hatte keinen Receptionsbrief in Händen.

Johannes und Stephel BECKER zeigten einen Receptionsbrief vom 31. März 1696 vor, der auf ihren Vater Feyack Becker ausgestellt war.

Balthasar SCHUHMACHER besaß einen halben Stock, den er von seinem Vater Jakob Schumacher ererbt hatte.

Hans Michel WELT zeigte einen Auszug vom 30. Januar 1704 vor, vermöge dessen sein Vater Franz Welt von Jean la Croix einen ganzen Stock Guts zu 36 fl., 20 alb. gekauft hatte.

Balthasar SCHMIDT hatte einen Auszug, vermöge dessen am 22. Januar 1711 sein Schwiegervater Andreas Schneis von Feyack Becker für 22 ½ Gulden einen Pflug erkauft hatte.

Hans Georg BERKESSEL besaß kein Gut, sondern zahlte 2 ½ Gulden Frohngeld und etwas Schaftfrucht.

Andre GRIMMONT ebenso, Johannes WINGERT ebenso.

Jost FINK besaß einen Kaufbrief vom 14. September 1720, der den Ankauf eines Hauses mit etwas wenig Gut für 60 fl. von Stephan Dillorum auswies.

Peter LUX, der Müller, zeigte einen Kaufbrief vom 25. April 1724, aufgrund dessen er ½ Pflug Guts für 116 ½ fl. von Mathes Gondolph angekauft hatte, das dieser vorher von Stephan Müller erworben hatte.
 
 

Der Streit um den freien Abzug wurde am 9. März 1740 durch ein Dekret des Fürsten Carl dahingehend entschieden, dass diejenigen, die einen Rezeptionsbrief mit dem Vermerk der Freizügigkeit vorlegen können, nicht als Leibeigene zu behandeln sind, während denen, die den Nachweis nicht erbringen können, der freie Abzug verwehrt werden soll. -

Vor der Agrarrevolution, die in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts einsetzte, bestanden erhebliche soziale Unterschiede zwischen den besitzenden "Gemeindsleuten" und den besitzlosen Hintersassen. Da die Viehwirtschaft als reine Weidewirtschaft gestaltet war und mangels Anbau von Futterfrüchten keine Stallfütterung vorgenommen wurde, die gemeindlichen Weideflächen, Nachtweiden, nur den Bauern zur Verfügung standen, standen die Hintersassen in einem drückenden Anhängigkeitsverhältnis zu den Vogteibesitzern. Sie waren nicht in der Lage, Großvieh zu halten, und mussten, um den Lebensunterhalt für ihre meist zahlreichen Familien zu verdienen, sich als Tagelöhner verdingen. Die Waldarbeit vermochte jedoch die Abhängigkeit der besitzlosen Familien etwas zu lindern.

Der Wald spielte im Landeshaushalt eine erhebliche Rolle. Die Glashütten und die neugeschaffenen Eisenschmelzen erforderten große Mengen Holzes. Darüber hinaus waren die mächtigen und gut gewachsenen Eichen ein von den Holländern sehr begehrtes Schiffsbaumaterial. Holzhauerkolonnen aus Holland hieben, im Verein mit den Einheimischen, weite Waldflächen kahl, brachten die Stämme zur Saar und flößten sie die Flüsse abwärts bis zu den Werften an der Küste. Die Flöße trugen sonst noch allerhand Erzeugnisse mit sich, unter anderem auch die in den Warndtglashütten hergestellten Glaswaren. Die drohende Vernichtung der Wälder wurde aber gebremst durch die zunehmende Verwendung der Steinkohle, vorerst zu industriellen, dann auch zu privaten Zwecken. Damit begann nun auch die Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur unserer Bevölkerung sich entscheidend zu wandeln.

In wirtschaftspolitisch kluger Abschätzung der Bedeutung eines ertragreichen Waides, wurde mit der Einführung einer geregelten Forstwirtschaft um das Jahr 1780 die Grundlage für das noch heute anzutreffende Waldbild gelegt.

Die Aufforstungs- und Kulturarbeiten boten den Tagelöhnerfamilien Arbeit und Brot.

Durch die Jahrhunderte wurde der Warndtwald auch als bevorzugtes Jagdrevier der Fürsten genutzt. Eifrig wachten die Jagdherren auf die Erhaltung und Vermehrung des Wildes, sehr zum Nachteil der Dorfbewohner. "Die üppigen Warndtwaldungen beherbergten allzu viel Wild, wie Hirsche, Rehe und besonders Wildschweine, die in Rudeln die besäten Äcker verwüsteten und eine ergiebige Ernte unmöglich machten. Und gerade Fürst Ludwigs größte Leidenschaft war die Jagdliebhaberei; seine vielen Jagdverordnungen und der Bau verschiedener Jagdschlösser, z. B. das Jagdschloss und heutige Oberförstereigebäude in Karlsbrunn, zielten nur auf die Pflege des schon übermäßig großen Wildbestandes hin. Eine Vergütung des Jagdschadens fand nur selten statt, und wenn es der Fall war, so wurde eine fast lächerliche Vergütung bezahlt. So ist es zu verstehen, dass den Bewohnern des Warndt die Lust zum Betreiben des Ackerbaues fast vollständig genommen wurde ".

Wie kaum zu einer anderen Zeit, war die kommunalpolitische Stellung des Dorfbewohners jener Jahrzehnte von seinen Besitzverhältnissen abhängig.

Während des ganzen Mittelalters, sogar bis ins 19. Jahrhundert, galten Regeln und Ordnungen im ländlichen Zusammenleben, die mit Agrarverfassung umschrieben werden. Der Bauer jener Zeit war nicht frei in der Entscheidung, wann und mit welchen Früchten er sein Feld bepflanzte. Die Bewirtschaftung der Nutzflächen unterlag dem Flurzwang, d. h., man war an die sich aus der Dreifelderwirtschaft ergebenden Regeln des Fruchtwechsels gebunden. Das Ackerland einer Gemarkung war nämlich in drei etwa gleich große Fluren (Gewanne) aufgeteilt, wobei in einem Jahr die erste unbebaut als Brache liegen blieb, auf der zweiten Wintergetreide (Roggen) und auf der dritten Sommergetreide (Hafer, Gerste) angebaut wurde. In jedem Jahr wurden Fruchtart und Brache gewechselt. Grundlage der Viehzucht war die der Allgemeinheit gehörende Weidefläche, der "Langhalm" im Wald sowie das "Drieschland", die Brache.

Besondere Bedeutung für unsere Dörfer hatte die "Rauch- und Schmalzweide" im Warndtwald. Zu festgesetzten Jahreszeiten durften bzw. mussten sogar die Untertanen gegen Entrichtung einer Nutzungsgebühr ihre Schweine zur Ecker- und Eichelmast in den Wald treiben. Die Tätigkeit der von der Gemeinde angestellten bei den Hirten war bei dieser Wirtschaftsform von besonderer Bedeutung. Die Wichtigkeit ihrer Stellung ist auch aus der Tatsache erkennbar, dass sie keine Abgaben zu leisten hatten. Die Überreste des St. Nikolauser Hirtenhauses waren noch bis vor etwa 50 Jahren zwischen den heutigen Anwesen Staub und Ulrich in der Merlebacher Straße vorhanden.

Die Bedeutung des Weidstrichs im herrschaftlichen Wald für den Lebensunterhalt und auch die große Armut der Dorfbewohner, mögen, aus dem folgenden Brief ersichtlich sein:

den 29 ten Apr. 1746

"Durchlauchtigster Fürst,

gnädigster Fürst und Herr!

Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht müssen wir in untertänigstem Respekt vortragen: Wasgestalten wir vermöge der Waldordnung vom 11. May an bis den 11. Juni mit unserem Vieh bei herrschaftlicher Strafe aus dem Wald bleiben sollen. Sintenmahlen aber unser Bann so gar klein, dass wir mit unserem Vieh dieses Verbot zu halten unmöglich ist, ansonsten wir unser Vieh abschaffen müßten, wie dem hiesigen Waldförster genügend bekannt ist, wir auch sonst keinen Weidstrich als nur in unserem sehr kleinen Bännchen haben. Gelanget daher an Eure Hochfürstliche Durchlaucht unser fußfälligstes Bitten, für uns armen Untertanen in gnädigster Ansehung oben angeführter Umstände zu haben die hochfürstliche Gnade und uns gnädigst zu dispensieren. Wir getrösten uns gnädigster Anhörung und harren in untertänigstem Respekt

Eure Hochfürstliche Durchlaucht untertänigste Untertanen

aus der Gemeinde St. Nicolaus" .

In obrigkeitlicher Funktion war der Meyer im Dorfe tätig, er war herrschaftlicher Beamter und hatte vor allem den Steuereinzug vorzunehmen. Ihm zur Seite standen der Büttel und der Feldschütz. Beide Dörfer St. Nikolaus und Naßweiler bildeten zusammen eine Meyerei. Der Meyer war auch der Vorsitzende der Gemeindeversammlung, in der ausschließlich die frondbaren Gemeindsmänner Sitz und Stimme hatten. Sie allein durften die gemeindlichen Angelegenheiten mitgestalten und konnten Gemeinde- und Ehrenämter übernehmen, die Hintersassen waren davon ausgeschlossen. Kommunaler Beamter war der Heimeier. Er war für die Aufstellung und Überwachung der Feldnutzungsordnung zuständig. Für unsere Dörfer konnte die Existenz eines Heimeiers nicht nachgewiesen werden. Mit der Verwaltungsreform von 1789 wurden die Warndtorte Ludweiler, Lauterbach, Emmersweiler, Naßweiler, Karlsbrunn, St. Nikolaus und Großrosseln zu der "Warndter Schultheißerei" zusammen gefasst und einem Schultheiß unterstellt.

Noch in der Mitte des 18. Jahrhunderts stand es im besonderen Interesse des Landesherrn, die Leistungsfähigkeit der bäuerlichen Betriebe möglichst zu erhalten und zu fördern. Es wurde besonders streng darauf geachtet, dass die Vogteigüter eine bestimmte Größe behielten und nicht beliebig geteilt oder veräußert wurden. Zur Zeit des Fürsten Wilhelm Heinrich musste zu einem Vogteigut in den Warndtdörfern neben dem Gehöft, Garten und Wiesenflächen, vierzig Morgen Ackerland gehören .

Aber nicht mehr lange sollte die alte Agrarordnung gelten.

Entscheidend verändert hat sich die Wirtschafts- und Sozialstruktur durch den behördlich verfügten Zwang, die Nachtweiden zu parzellieren und zu verkaufen, den Klee- und Futterfrüchteanbau einzuführen und zur intensivieren Stallfütterung überzugehen. Damit war es auch den Nichtbesitzenden möglich, Viehzucht zu betreiben und ihre Lebensgrundlage wesentlich zu verbessern. Mit der wirtschaftlichen Besserstellung der Tagelöhner ging auch eine soziale und politische Mündigkeit aller Dorfbewohner einher.

Mit einem im Jahre 1764 erlassenen Gesetz wurde die freie Teilbarkeit der Grundstücke erlaubt, was allerdings dazu führte, dass im Laufe der Zeit die Fluren immer mehr zerstückelt wurden und zahlreiche bäuerliche Kleinbetriebe entstanden, die kaum noch eine Familie zu ernähren vermochten. Erst unter dem Einfluss der französischen Revolution wurde schließlich im Jahre 1793 auch die Leibeigenschaft aufgehoben. 1803 endlich wurde den Bauern zur Zeit der napoleonischen Besetzung das volle Eigentum an Grund und Boden gewährt.

Aufschluss über den Bevölkerungsstand in der Grafschaft zu Beginn der Industrialisierung gibt uns eine in den Jahren 1730 - 1735 aufgestellte Liste . Die Zahl der "Unterthanen", - gezählt wurden nur die Haushaltsvorstände - die in jener Zeit in den einzelnen Warndtdörfern lebten, soll auszugsweise wiedergegeben werden:
 
 

Großrosseln 28 Untertanen
Ludweyler 60 Untertanen
Naßweyler 14 Untertanen
Lauterbach 32 Untertanen
St. Niclas 13 Untertanen
Carlbrunner Glasshütte 9 Untertanen

Als im Warndt gelegene "Erbleyh-Mühlen" sind angegeben:

die Ludweyler Ober- und Unter-Mühl, die Niclauser Mühl und die Lauterbacher Mühl. Emmersweiler ist im Verzeichnis nicht aufgeführt, es gehörte zu jener Zeit noch zu Lothringen. Saarbrücken hatte vergleichsweise 150 Bürger und St. Johann 163. Für die gesamte Grafschaft Saarbrücken sind 65 Städte und Dörfer angegeben, in denen insgesamt nur 1208 Bürger und Untertanen lebten!

In den 60er und 70er Jahren des 18. Jahrhunderts wurden alle Bänne der Dörfer und Städte in der Grafschaft vermessen, Bannbeschreibungen und Flurkarten hergestellt und Güterverzeichnisse angefertigt.

Damit wurde die Grundlage für unser heutiges Katasterwesen geschaffen. Das Motiv zu der sehr umfangreichen Arbeit war das Bedürfnis, Rechtssicherheit in den Eigentums-verhältnissen und im Grundstücksverkehr zu schaffen und außerdem eine allumfassende und gerechte Festsetzung der Grundsteuern zu ermöglichen.

Das nachfolgende Güterverzeichnis enthält die Namen der jenigen Bewohner von St. Nikolaus, die im Jahre 1755 Eigentümer von Häusern, Gärten, Wiesen oder Ackerland waren. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Lage der Hausgrundstücke. Die Schatzungskapitalien sind die Grundsteuermesswerte aller Grundstücke, die den in der vorderen Spalte aufgeführten Einwohnern gehörten. Unter "Bemerkungen" wurden einige aus dem "Güter-Extrakt" herausgelesene Fortschreibungen, das Hofgering betreffend, angeführt.

Allein das Gut der Witwe Caspar Jungblut war von beachtenswerter Größe. Es umfasste etwa 87 Morgen Ackerland und Wiesen und hatte damit die Größe zweier Stockgüter. Dieses Gut wird uns später noch zu beschäftigen haben .

Auszug aus dem

"Steuer Catastrum oder Güther-Extract aller gemaßenen Grundstücken aus dem Renovatur Protocollo des Dorf Bannes zu St. Nicolaus." Darin sind aufgeführt die "Namen derjenigen, welche Eigenthümliche Güther in dem Bann St. Niclaus besitzen."
Name
Hofgering Tractus (Flur)
No.
Schatzungs- Capital
Bemerkungen
Stephan BAUER
2
88
45 fl.
später an Johann LUX dann an Lorentz LUX
Georg BERGKESSEL
2
1
31 fl.
später an Balthasar LUX dann an Lorenz LUX
Adam DORFF
2
11
23 fl.
Haus, Stall u. Hofgering später an Maria Elisabetha Mörlin Wtb. 

dann an Wilhelm Hyacinth du Marnay 

dann an Hauptmann von Boos

Johannes FINCK
1
1
37 fl.
 
Johann Georg FINCK
2
77
36 fl.
vererbt an Elisabetha FINCKIN 

Hanß Peter KERNEN

Ehefrau

Heinrich JANCKER
2
17
12 fl.
 
Jacob JANCKER
2
17
101 fl.
später an Bernhard BAUER von Naßweiler am 7. 5. 1770 dann an Balthasar BAUER
Caspar JUNGBLUT 

Wittb.

1

2

13

15

187 fl.
Haus, Scheuer, Stall u. Hof gering 

Haus, Stall u. Hofgering, geändert in Garten,

 
1
5
  die alte Capell wird als Garten vernutzet.

Das Gut hat später auch besessen:

1) Herr Hof Cavallier Freiherr von TREBRA

2) Wilhelm Hyacinth du MARNAY

3) ab 4. Juni 1787 die Gnädigste Herrschaft

4) Joseph PERRONIN

5) Peter Müller, Lorentz SCHULZ 

insgesamt rd. 87 Morgen

Johannes LUX
1

1

6

8

76 fl.
ist ein Erbbestand

später an Lorentz LUX

Carl MARTIN
2
6
48 fl.
später an Johannes MORELL
Jacob RUFs Witb.
2
75
10 fl.
 
Balthasar SCHMIDT
2
9
70 fl.
 
Johannes SCHUMACHER
1
15
71 fl.
von Stephan u. Bernhard BAUER aufgekauft am 
18. 6. 1764

 
 
Michael WELT Witb. (Anna Maria Weide)
2
21
90 fl.
am 21. 5. 1770 an: 

der Schulmeister Johann NICKEL KREUTZBURG von Walpershofen

dann an Anna Maria MARTIN 1771 bzw. 1776 

an Wilhelm Hyacinth du MARNAY

Peter WELT Witb.
2

1

3

8

21 fl.
an Johann Nickel KREUTZBURG
Bartholomäus 
WINGERT
2
75
9 fl.
später an Jacob PORTNER von Roßein
Die Gemeindt. St.Niclaus
1
18
42 fl.
(Hirtenhaus)

Nicht nur an einer gründlichen und umfassenden katastermäßigen Bestandsaufnahme seines Territoriums war dem Landesherrn gelegen, es wurden für alle Ortschaften auch. Beschreibungen angefertigt, die den Gebäudebestand, die Zahl und den Stand der Untertanen, sowie konfessionelle, schulische, kommunale und wirtschaftliche Fakten zum Inhalt hatten. Wie die übrigen Gemeinden des Oberamtes Saarbrücken hat im Jahre 1756 der Rat und Amtmann Christian Lex unseren Ort wie folgt beschrieben:

"St. Nicolas.

Was ist bei diesem Dorffe In Ansehung des Wehrstandes zu bemercken?

RESPONSIO:

Es ist der alleinigen Nassau-Saarbrückischen Landesherrschaft unterworffen. Die Unterthanen sind zwar freyzügig, zalen aber ein jährliches Frohndgeld nehmlich, von jedem gantzen Pflug 5. St.; es stehen allhier inclusive der Mühle und des Hirtenhausses, 16 Häussere; wovon aber nur 3 mit Ziegeln und die übrige mit Stroh gedecket auch nur 4 Rauchfänge von steinen und die übrige mit Holtz erbauet sind. In der hiessigen Gemeinde befinden sich 7 frohndbare Gemeins männere und 5. dergleichen Wittwen; auch Wohnen 5. Hintersassen und 2. Wittwen von solcher Arth allhier, welche jährlich gnädigster Herrschafft ein Schirmgeld geben. Die hier sich auffhaltenden 3 Bergleuthe nebst 2 Hirten sind bishero von herrschafftlichen Beschwerden frey. Gegen Morgen grentzet diesser Dorffbann an NASSWEILLER und den herrschafftlichen Warnet Wald, welcher Wald auch sonsten den gantzen Bann rund herum einschliesset. Es sind auch, da der Bann völlig ausgesteinet ist, keine Grentzirrungen vorhanden. Diesses Dorf gehöhret unter die Meyerey NASSWEILLER allwo der Meyer Daniel Müller; der hier wohnende Gerichtsmann aber JOHANNES LUX heisset. Von Feuerinstrumenten findet man hier 2. Leitern und ebensoviele Haaken sollen mit nechstem fertig und insgesamt offentlich in das Trockene aufgehänget werden. Anstatt der Schwemme dienet der hiessige Weyher und die durch das Dorff laufende Kleine Bach. Es ist nur einer und zwar ein fließender gemeiner Brunnen allhier, ein Jeder privatus aber hat fast einen an seinem Hause. Auff dem hiessigen Bann lieget Kein Hoff, eine herrschaftl. Erbbestandsmühle aber stehet in dem Dorff, worinnen die hiessige, wie auch die Nassweiller und Carlsbrunner Einwohnere gebannet sind. Es lieget nur eine Ecke des herrschafftl. Warnet Waldes auff dem hiessigen Bann, die STANGEN genennt worinnen St. Nicolas die Rauch- und Schmatweyde hat. Es befindet sich zwar kein sonstiges Fischwasser doch aber 2 kleine Weyher, deren einer der Mühlenweyher ist, allhier. Die gesamte Jagd stehet gnädigster Herrschafft zu; die Fischerey in beiden Weyern aber hat der Müller und zahlet jährlich davor 9 an gnädigste Herrschafft. Es wird hier weder Zoll noch Weg-Geld erhoben und ist auch keine besondere Dorffordnung allhier, indeme die hiessige Unterthanen mit an der Nassweiller participiren und solche jährlich vorlesen hören.

QUAESTIO 2da.

Was Ist allhier bei dem Lehrstande zu observiren?

RESPONSIO:

Alle Gemeinsleuthe bekennen sich zur catholischen Religion. Die 3. Bergleuthe aber sind Lutheraner. Der catholische Pastor aber heisset WAGNER und wohnet zu MERLENBACH im Lothringischen. Der lutherische Pfarrer wohnet zu Carlsbrunn und heisset THOMAS. Es stehen zwar die Rudera von einer alten kirche, welche noch zuweilen mit Wallfahrten besuchet wird, allhier. Eine brauchbare Kirche aber ist ebensowenig als eine Schule vorhanden, sondern die Kindere gehen nach MERLENBACH in die Winterschule, wohien auch die Catholicken die Lutheraner aber nach Carlsbrunn eingepfarret sind, ein jedes Pfarrkind zu KirchePfarr- und Schulhatls contribuiren muß. Den grossen und Kleinen Zehenden ziehet gnädigste Herrschaft gantz alleine und der Keine Zehenden bestehet in Gewirck, Taback, Rappsamen, Fercklen, Imen und Schaffen; der catholische Pastor, zu MERLENBACH wird von dem Bischoff zu METZ, worunter er gehöhret gesetzet, und von dem König in FRANKREICH besoldet. Der lutherische Pfarrer zu CARLSBRUNN aber wird von gnädigster Herrschafft gesetzet und aus dem STIFET St. ARNUAL salarirt.
 
 

QUAESTIO 3tia.

Was ist bei dem Nährstande zu mercken?

RESPONSIO:

Nach dem RENOVATOR PROTOCOLLO DE ANNO liegen auf dem in ANNO gemessenen hiessigen Bann

an Gärthen

an Wiessen

an Ackerland
 
 

Der Ackerbau ist zwar die Hauptnahrung derer hiessigen Unterthanen; Sie müssen aber doch den Fuhr- und Handverdienst mit zu Hülfe nehmen. Die Gemeinde hat nebst ihrer Nahtweede auch etwas weniges an gemeinem Lande, wovon Sie, wann es nicht besaamet ist, bishero gnädigster Herrschafft jährlich 1 aat per Morgen abträget; Auch hat die Gemeinde noch ein eigenthümliches Stück Feld und Wiessen-Land, welches beides der Hirt geniesset.

Von Jedem einheimischen neuen Gemeinsmann ziehet die Gemeinde pro accessu 1 Rchsthler und von einem fremden 3 Kopfstücke. Desgleichen zahlet ein Jeder von denen Bergleuthen jährlich 1 Gulden an die Gemeinde; die übrige Hintersassen aber geben ihren Einstand wie ein neuer Gemeinsmann. Diesse Gemeinde hat weder active noch passive Coppelweyde, außer dass Sie nebst anderen berechtigten die Rauch- und Schmaltzweyde in dem herrschaffl. Warnet Wald profitirt und dagegen den Demeth von denen Schweinen bezahlet. Unter denen hiessigen Einwohneren sind dermalen 2. wohlhabende 2. mittelmässig und alle übrige schlecht vermögend, welches vom Mangel des Heuwachses herrührt."

Die Namen der drei ersten Bergleute von St. Nikolaus, die, wie der Lex-Bericht angibt, Lutheraner waren, konnte der Verfasser unter freundlicher Hilfe von Altbürgermeister Wilhelm Wagner im ersten Karlsbrunner Kirchenbuch finden. Diese waren: Philipp Keller, Nikolaus Käufer und Jakob Käufer. Vermutlich waren die drei Männer auf der Grube Geislautern tätig.

Interessante Aufschlüsse geben die Karlsbrunner Kirchenbücher auch über weitere Bewohner von St. Nikolaus. So finden wir den im Katasterverzeichnis angeführten ,Schulmeister' Johann Nickel Kreutzburg aus Walpershofen als herrschaftlichen Meyer von St. Nikolaus im Kirchenbuch verzeichnet. Kreutzburg hatte am 21. Mai 1770 das Gut des Michael Welt (Velten?) erworben.

Wer war dieser Hauptmann von Boos, der im Katasterverzeichnis als der Eigentümer eines Hauses mit Land angeführt wird?

Johann Joseph Gottfried, Freiherr von Boos, war der Sohn des Valentin von Boos, Mitherr des Schlosses und der Herrschaft Bergk und Nennich. Er heiratete am 6. Juni 1786 die Tochter Sophie Louisa des Karlsbrunner Forstmeisters Heinrich Otto Schnell von Schnellenbühel. Unterm Datum vom 28. November 1787 ist die Geburt von Katharina Luisa, bei der Tochter, verzeichnet. Paten waren der regierende Fürst Ludwig und seine Gemahlin. Am 10. September 1795 wird die Geburt ihres Sohnes Wilhelm Heinrich gemeldet. Interessanterweise ist im katholischen Saarbrücker Kirchenbuch mit Datum vom 26.10.1791 die Geburt des Kindes Ludwig von Boos von dessen Vater Gottfried von Boos angezeigt. Von Boos war 1802 ,garde-général des forêts' in Ottweiler und später Kommunaloberförster in Saarwellingen .

Weiterhin stellt sich die Frage nach der Person des Hof-Cavallier Freiherr von Trebra, der das Gut der Witwe Caspar Jungblut bis 1779 besessen hatte. Nach HOPPSTÄDTER war v. Trebra 1734 zu Braunsrode in Sachsen geboren. Er trat 1752 als Kreisleutnant in Saarbrückische Dienste, nahm am Siebenjährigen Krieg teil, wurde 1773 Oberhofmeister und 1780 Oberhofmarschall. Er starb am 26. Januar 1815 und hinterließ das für die damalige Zeit beachtliche Vermögen von 34.000 Talern. Am 25. Oktober 1779 erwarb Wilhelm Hyazinth du Marnay das Trebraische Gut. Er verkaufte es aber am 4. Juni 1787 weiter an die Herrschaft zum Preise von 1300 Gulden. Haus, Hof und Scheune des Gutes standen übrigens im Bereiche des heutigen Anwesens Merlebacher Straße 2. Ein herrschaftlicher Jäger bekam Wohnung im Hause und 5 Morgen Garten und Wiese dazu, der Rest des Gutes wurde im Mai 1789 an die Einwohner von St. Nikolaus versteigert.

Zum Gute ,von Treba, vormals Jungblut, gehörte zumindest in der Mitte des 18. Jahrhunderts auch die Wüstung der ehemaligen St.-Nikolaus-Kapelle. Dieser Platz hatte eine wechselvolle Geschichte.

Aus einem Bericht im Merlebacher Kirchenregister von 1693-1750 geht hervor, dass am 13. Mai 1723, "als zwischen Ostern und Pfingsten eine große Trockenheit im Lande herrschte", der Pfarrer Ferdinandus Kraut von Merlebach mit seinen Pfarrkindern von Merlebach und Freimengen eine feierliche Prozession, unter Mitführen des Allerheiligsten, zu der verfallenen Kirche des in der Nähe liegenden Dorfes St. Nikolaus machte. Nachdem die Pilger den Heiligen Nikolaus um seine Fürsprache angefleht hatten, kehrten sie zu ihrer Pfarrkirche in Merlebach zurück. Kaum war man dort angelangt, zeigte es sich, dass die Fürbitten des Heiligen erhört worden waren. Es begann zu regnen. -

Die Prozessionen führten alle Jahre zu der Zeit der Bittage nach der St.-Nikolaus-Kirche, die einst ein Priorat der Benediktinerabtei St. Nabor war, dann aber zur Pfarrkirche B.M.V. von Merlebach gehörte. Obwohl ein Verbot bestand, außerhalb der Pfarrbezirksgrenzen zu wallfahren, hielten sich die Merlebacher Kirche und die benachbarten Pfarreien nicht an das Verbot. Die Bewohner von Beningen, Genweiler, Bettingen, Ober- und Niederhomburg machten wie die Merlebacher Pfarrkinder ihre Prozessionen zur Nikolaus-Kirche, sei es um gutes Wetter, sei es um Regen zu erbitten. Kraut berichtet, dass die Bürger der Stadt Homburg und die Bewohner des Dorfes gleichen Namens am 7., 10. und 24. Mai 1723 auch mit ihrem Allerheiligsten und unter Begleitung des ,Spielmannes und ihres Pastors zum Wallfahrtsort gepilgert seien. Die Katholiken ließen sich auch in den folgenden Jahrzehnten nicht durch Verbote beirren und fanden ihren Weg in Zeiten der Not immer wieder zur Nikolaus-Kultstätte. Den evangelischen Wald beamten und der herrschaftlichen Regierung waren die Glaubensbezeugungen ein Dorn im Auge. In den Jahren 1783 bis 1786 wurde in Karlsbrunn unter Verwendung der Steine der St.-Nikolaus-Kapelle das Jagdschloß erbaut. Man glaubte, dass nunmehr, nachdem die Ruine fast gänzlich beseitigt war, ein Anlaß zu weiteren Wallfahrten nicht mehr gegeben sei. Die Nikolausverehrer ließen sich aber nicht beirren und hielten ihrem Schutzpatron die Treue.

Am 3. Mai 1788 zeigte der Landreiter Schneider dem Oberamt in Saarbrücken an , "dass er am letzten Mittwoch zu St. Nikolaus gewesen, und daselbst an dem Ort, wo die alte Kapelle gestanden, einen Tisch und Bäume darum gestellt gefunden und auf Befragen die Antwort erhalten hätte, dass sie eine St.-Nikolaus-Hütte bauten". Er habe dieses dem herrschaftlichen Schultheis Rebenack angezeigt, dieser habe dem Gerichtsmann Georg König von St. Nikolaus bedeuten lassen, dass gar keine Art von Exerzitien oder Gottesdienste in der verfallenen ,Capelle' geschehen dürfe, "worauf aber dieser die Antwort ertheilet; dass die Katholischen das Recht dazu hätten".

Am 15. Mai 1788 gab Georg König zu Protokoll, dass, so lange er sich erinnern könne, am ,Mittwoch der Kreutzwoche vor Christi Himmelfahrt die Merlebacher Einwohner in einer Prozession nach hier gekommen seien. Am 30. April diesen Jahres seien die Merlebacher Pfarrkinder, "nemlich die von Merlebach, Mengen, Carlsbrunnen, Niclaus und Naßweiler", mit ihrem Ehrenpastor auch wieder hier gewesen. Der Büttel von Karlsbrunn habe ihm wohl das Verbot des Schultheisen überbracht, aber die Prozession wäre nicht zu verhindern gewesen, da sie schon im Anzug gewesen sei. Man hätte am Ort der verfallenen Kapelle keine Messe gelesen, sondern die Wallfahrer hätten sich nur kurze Zeit mit Singen und Beten hier aufgehalten und wären dann wieder desselben Weges ,zurückgekehrt. -

Auch im August des gleichen Jahres wird wieder, diesmal vom herrschaftlichen Jäger Rau, Bericht erstattet, dass die Merlebacher "bey dem kleinen Brünngen gewesen und alda ihre Grüße oder ihre Complimenten gemacht an den St.Nicklaus".

Im Oktober entschied sich dann die Behörde, den Kapellenplatz mit einem Zaun und einer Hagedornhecke zu umfrieden und somit den Zugang zur Kultstätte gründlich zu verbauen.

Auch damit hatten die Prozessionen noch kein Ende. Da nun das Bauen einer ,Niklaus Hütte in den Trümmern nicht mehr möglich war, verrichtete man die ,gottesdienstlichen Ceremonien auf dem gemeinen Platz "C- D- E" bei dem Brünnchen "F", das unter dem Altar entsprungen sein soll.

Am 8. November 1788 wurde der Kapellenplatz schließlich dem Schultheis Rebenack als Bauplatz angeboten, und man glaubte, dass man dadurch der Sorge um die ,Steine des Anstoßes ledig sei. Offensichtlich war Rebenack aber mit der hochherzigen Geste des Fürsten nicht ganz einverstanden, er bat, indem er sich geziemend bedankte, das Geschenk nicht annehmen zu müssen, da "dieser Platz sehr schmal (ist) und in einem bruchigten Thal am Weg gelegen, so dass nur vielleicht 12 bis 15 Schuh von diesem Stück an, vorn ein hoher steiler unübersehbarer Felsenberg, hinter demselben ein Berg mit Wald, der Meisenberg genannt, oben der Weyer und Mühl liegt, so dass, wenn man es verbaute, in einem so feuchten und ungesunden Thai läge, wo man niemals, doch selten und wenig die Sonne zu genießen hätte, weil überall die Aussicht durch Anhöhen versperrt ist, folglich ohne alles Unangenehme allda zu berühren, das Wichtigste, seine Gesundheit, in dieser ohnehin ungesunden zu bösen Fiebern geneigten Gegend, zusetzen müsse". Falls die Herrschaft dennoch auf der Annahme des Geschenkes bestehen solle, möchte er gern das Grundstück lediglich als Garten nutzen. 1792 wurde Rebenack das Eigentum übertragen. - Man weiß zu berichten, dass bis zum Beginn unseres Jahrhunderts Nikolaus-Wallfahrten veranstaltet wurden.

Mit der französischen Revolution und der sich daran anschließenden Besetzung der linksrheinischen Gebiete durch die Franzosen ging die Herrschaft der Fürsten zu Ende. Im Frieden von Campo Formio (1797) wurde das ganze linke Rheinufer an die 1. französische Republik abgetreten. Mannigfache Veränderungen im staatlichen und kommunalen Bereich sind in der Folgezeit zu verzeichnen. Die alte Verwaltungsform wurde abgeschafft. Johann Philip Rebenack, Notar a.D., wurde 1798 Munizipalagent in Karlsbrunn. In St.Nikolaus übte die Funktion des Gemeindevorstehers der Tagelöhner Heinrich Bauer-Lux aus. 1800 wurde die ,Warndter Schultheiserei in eine Mairie umgewandelt und Rebenack als dem ersten Maire unterstellt. Sein Amts- und Wohnsitz war, wie auch der seiner beiden Nachfolger, Karlsbrunn. Die Mairieverfassung wurde erst 1845 durch die rheinische Gemeindeordnung abgelöst. Auch auf dem Gebiete des Rechtswesens kam es zu tiefgreifenden Veränderungen, das napoleonische Recht wurde eingeführt. Das Rechts- und Gerichtswesen wurde vereinheitlicht, die Gerichtshoheit der Feudalherren abgeschafft. Aus dem Untertanen, der der Willkür der Herrschaft ausgesetzt war, wurde der freie Bürger, der hinfort nur dem Urteilsspruch unabhängiger Richter unterworfen war.

Die französische Herrschaft war nicht von langer Dauer.

Nach der Niederlage Napoleons bei Belle-Alliance kam unser Gebiet 1815 zu Preußen, wo es bis zum Jahre 1919 verblieb.

Auch in kirchlicher Hinsicht hatte sich um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert manches verändert. Durch das napoleonische Konkordat von 1801 wurde unser Dorf von der Diözese Metz abgetrennt und 1803 der neugegründeten trierischen Pfarrei Emmersweiler als Filiale zugeschlagen. Emmersweiler selbst war bis dahin eine Annexe der Pfarrei Folklingen.

Es ist hier noch nachzutragen, dass im Zusammenhang mit der Besetzung Saarbrückens durch die französischen Revolutionstruppen, am 13.09.1793, sämtliche Glocken der Saarbrücker und St. Johanner Kirchen heruntergenommen und zerschlagen worden sind. In der Folgezeit erinnerten sich die Bürger, die nicht ganz auf ein Glockenläuten verzichten wollten, dass in der Deutschordenskapelle (beim ,Spital) zwei kleine Glocken von den Feinden vergessen worden waren. Eine davon wurde im Turm der Schloßkirche, die andere in der evangelischen Kirche St. Johann aufgehängt. Im Jahre 1800 zersprang die Glocke auf der Schloßkirche. - War eine der beiden Glocken die Glocke von St. Nikolaus, die 1575 ins ,Spital nach Saarbrücken verbracht worden war? - Wollen wir nun für die weiteren Jahrzehnte den Ausführungen des St.Nikolauser Lehrers Hoffmann folgen, die er in der von ihm angelegten Ortschronik im Jahre 1896 niedergeschrieben hat:

"Im Jahre 1807 wurde aus dem Erlös der Pacht einer Schafweide und durch freiwillige Arbeiten und Fuhren eine kleine. Kapelle gebaut, an der sich kein Fenster und keine Thüre befand. Ihr einziger Schmuck war ein Nikolausbild. Diese Kapelle stand vor den Fundamenten der alten Kapelle, an der Stelle, wo heute das Dorfkreuz steht. Erst 1816 ließen die beiden Förster Christian Mühlmann aus Karlsbrunn, Protestant, und Heinrich Joseph Desquiotz aus St. Nikolaus, Katholik, das Kapellchen etwas ausbauen und einen Altar darin anbringen. Seide Förster waren nämlich bei einem Gange nach Forbach bei der Schlössermühle unterhalb Emmersweiler mit dem Sohn des dort wohnenden Wiedertäufers Salzmann, der ihnen den Durchgang verbieten wollte, in Streit geraten. Salzmann erhielt einen Schlag und starb nach einigen Tagen. Die beiden Förster kamen in Untersuchungshaft, wo sie das Gelübde machten, obengenannte Kapelle ausbauen zu lassen und zu verschönern, wenn sie freigesprochen würden. Wirklich wurden sie freigesprochen und erfüllten ihr Gelübde, als sie vom Saargemünder Gerichte zurückgekehrt waren. Am Donnerstag vor Quinquagesima 1829 wurde durch die Geistlichen von Völklingen, Gr. Roßeln und Forbach zum ersten Male nach feierlicher Einweihung eine hl. Messe in dem Kapellchen gelesen. Dasselbe hatte nämlich im selben Jahre Fenster und ein altare portabile erhalten und war mit Steinplatten belegt worden. Im folgenden Jahre erhielt das Kapellchen ein Glöckchen, welches am Donnerstag vor Quinquagesima eingeweiht wurde. Die Familie Desquiotz hat immer viel für die Kapelle gethan. Von dem alten Förster Desquiotz lebt heute, 1896, noch eine Schwiegertochter, die Frau des verstorbenen Sohnes, der auch Förster war. Von dessen Kindern sind wieder zwei Söhne Förster, einer will es noch werden, und die Tochter pflegt die Mutter.

Im Jahre 1844 wurde eine Reparatur an der Kapelle vorgenommen, die 18 Thaler kostete. Am 11. Oktober 1855 stürzte das Türmchen, das nur mit Schindeln gedeckt war, ein, ohne dass das Glöckchen Schaden litt. Schon am 14. November war das Türmchen wieder hergestellt, mit Schiefer gedeckt und mit einem Gußkreuz geschmückt. Diese Reparatur kostete 21 Thaler. (Das Glöckchen hängt heute noch in unserer Kirche, neben dem Eingang zur Sakristei. Der Verf.)

Das 1807 gebaute Kapellchen wurde 1881 abgerissen und an seiner Stelle ein schönes Kreuz gebaut, welches in einer Nische das Standbild des hl. Nikolaus trägt.

Am Fuße des Kreuzes liegen noch einige von den Steinen der ersten Kapelle. In der zweiten Woche nach Ostern 1896 wurde das Dorfkreuz bei Gelegenheit einer in Emmersweiler abgehaltenen Mission zum Missionskreuz eingeweiht."

Der Steinsockel des Kreuzes erhielt eine Inschrift, die in den 50er Jahren anläßlich Renovierungsarbeiten beseitigt wurde. Der Text lautete: "Hier stand eine St. Nikolaus-Kapelle.
Erbaut vom Saarbrücker Fürsten Simon IV. kurz vor 1270.
Dieser Kapelle mit Stiftung dankt ,zweifelsohne das Dorf St. Nikolaus sein Entstehen.
Gegen 1635 wurde die Kapelle im Schwedenkriege verwüstet, 1782 ganz abgetragen.
Hier liegen drei Baudenkmale noch erhalten."
Lehrer Hoffmann fährt in seiner Chronik fort: "Im Jahre 1882 wurde neben dem Schulhaus, an dem Wege, der nach Karlsbrunn führt, eine neue, schöne Kapelle mit einem schönen steinernen Hauptaltar gebaut. Die Kommunionbank und die beiden Seitenaltärchen, deren einer das große Standbild des hl. Nikolaus, deren anderer das der Mutter Gottes trägt, sind ebenfalls aus Sandstein gehauen. Die Kapelle enthält 8 Fenster in röm. Stil und ein Rundfenster hinten und über dem Altar welches mit dem Herz Jesu Bilde geziert ist. Die Kapelle, in der zuweilen das hl. Messopfer dargebracht wird, ist gerade groß genug, die Katholiken der Gemeinde aufzunehmen. Außer den Kinderbänkchen enthält dieselbe einen Beichtstuhl, zwanzig Bänke und in der Wand hinter dem Altare einen Schrank zur Aufnahme der geistlichen Gewänder.

Beim Bau der Kapelle haben die Einwohner von St. Nikolaus fleißig durch freiwillige Arbeiten und Fuhren geholfen.

Der Gemeindevorsteher Siegwart und der Lehrer Müller gaben sich viele Mühe um das Zustandekommen dieses schönen Werkes.

Die Besitzer der Kohlengrube in Kleinrosseln leisteten einen Beitrag von ungefähr 3.000 MK.

Die Schule in St. Nikolaus

Die ältesten Leute unserer Gemeinde gingen, wie die der Orte Karlsbrunn und Naßweiler, nach Emmersweiler in die Schule. Erst 1861 wurde in St. Nikolaus ein Schulhaus gebaut, das einen Schulsaal und eine Lehrerwohnung, zu welcher drei Zimmer, eine Küche und zwei Dachzimmer gehören, enthält. Dahinter wurde noch ein Gebäude gebaut, das einen Stall und eine Waschküche enthält. Leider ist die Anlage eines Brunnens bei dem Schulhause bis heute (1896) noch nicht unternommen worden. Zunächst wurde die im Herbst eröffnete Schule durch die Aspiranten (in nachstehender Aufeinanderfolge)

Graf

Adams

Rech

verwaltet. Dann kam ein geprüfter Lehrer,

Herr Martin der starb, dann folgten:

Herr Loch, gestorben

Herr Reinstadler, versetzt nach Merlenbach,

Herr Pfeiffer, versetzt nach Bous an der Saar,

Herr Müller, derselbe führte die Schule von 1874 bis 1891. Im November 1891 wurde die Schule in zwei Klassen geteilt. Die größeren Knaben und Mädchen unterrichtete nun Herr Müller, die kleineren ein zweiter Lehrer, Herr Arens. Diese Unterklasse war bis Oktober 1896 in einem Saale des dem Wirte Lux gehörigen Hauses untergebracht. Dann wurde sie in das Haus der Witwe Faber verlegt. Für Mieten werden 240 Mark das Jahr bezahlt. Am 1. Januar 1896 wurde Herr Müller nach Obervölklingen versetzt, worauf Herr Arens die Oberklasse bis Ostern 1896 verwaltete, während ein Zögling des Prümmer Lehrerseminars, Herr Gapp, mit der Leitung der Unterklasse betraut wurde. Am 18. April 1896 wurde Herr Arens nach Völklingen berufen. An seine Stelle trat nun der Lehrer Johann Adolf Hoffmann.

Die Oberklasse zählte Ostern 1897 19 Knaben und 20 Mädchen, die Unterklasse 36 Knaben und 29 Mädchen. Am 1. Januar 1898 wurde der Lehrer Hoffmann von der königl. Regierung nach Dillingen a./Saar versetzt und Lehrer Schmitt von Dillingen nach hier berufen. An Ostern desselben Jahres wurde Herr Lehrer Gapp nach Malstatt-Burbach versetzt. An seine Stelle trat nun ein Zögling des Prümmer Lehrerseminars, Herr Riehm.

Die Oberklasse zählte Ostern 1898 36 Knaben und 20 Mädchen, die Unterklasse 28 Knaben und 28 Mädchen. An Ostern 1899 befanden sich in der Oberklasse 29 Knaben und 20 Mädchen. . ."

Im kirchlichen und schulischen Bereich konnte von einer stetigen Aufwärtsentwicklung berichtet werden. Die wirtschaftlichen Lebensumstände in den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts haben sich nicht in gleicher Weise günstig gestaltet. In der vorindustriellen Zeit waren die Landbewohner auf den Ertrag der Landwirtschaft angewiesen. Widrige Witterungsumstände vermochten die Ernährungsgrundlage der Menschen in oft katastrophaler Weise zu beeinträchtigen. Der karge Sandboden lieferte in trockenen Jahren nicht genügend Früchte, um den Anschluss an die nächste Ernte zu erreichen. So brach im Winter 1816 auf 1817, wie 110 Jahre vorher, ein schweres Missgeschick über die Bevölkerung mit einer allgemeinen Teuerung und Hungersnot herein. Eine nie gekannte Sterblichkeit wird in den Warndtorten verzeichnet. Auch um die Wende des Jahres 1846 auf 1847 stellte sich wieder eine Teuerung ein, aus der man sich kaum wieder herauszuhelfen wusste. "Der Bürgermeister von Ludweiler, Nikolaus Ernst, der Oberförster von Karlsbrunn, Johannes Großholz, ebenso wie die Geistlichkeit der einzelnen Warndtortschaften, wandten sich an die Regierung zu Trier, an das Bergamt in Saarbrücken und an einige dort zu wohltätigen Zwecken gegründete Vereine um Unterstützung der Landgemeinden des Kreises. Den tätigen Bemühungen dieser Behörden gelang es, für die ärmsten Bewohner der Bürgermeisterei teils lohnende Arbeit, teils freiwillige Spenden zu erhalten. Die königliche Regierung ließ in den Warndtwaldungen Wege anlegen, vorhandene instandsetzen oder außerordentliche Wald Kulturen vornehmen" (BUCHLEITNER)

Im Zuge des Wegebaues ließ im Jahre 1843 der Karlsbrunner Oberförster Coomanns den Talweg von St. Nikolaus nach Emmersweiler bauen, so dass nunmehr die St. Nikolauser einen kürzeren Kirch- und Schulweg hatten und nicht mehr über den Naßweiler Großenacker gehen mussten.

Infolge der ungünstigen Lebensbedingungen ist es leicht verständlich, dass manche Bewohner der Warndtdörfer als einzigen Ausweg, dem Hungertod zu entgehen, sich auf den Weg nach Nordamerika machten, wo sie sich ein besseres Auskommen erhofften. Die Not erreichte ihren Höhepunkt um die Wende des Jahres 1854. Erst die Herbsternte des Jahres 1855 leitete eine Besserung der Notlage ein.

Zugleich setzten die an den Grenzen unserer engeren Warndtheimat entstehenden Industrien den bitteren Zeiten für immer ein Ende. Um 1856 wurde die erste Kleinrossler Schachtanlage St. Charles in Betrieb genommen. Nicht nur Bergleute fanden dort ein gutes Auskommen, auch den Bauern und Fuhrleuten bot sich nun in Ausübung des Kohlentransportgewerbes ein lohnender Verdienst.

In den folgenden Jahrzehnten nahmen dann auch die Gruben von Merlebach und Freimengen ihre Arbeit auf, so dass sich die wirtschaftliche Lage in unseren Dörfern entscheidend bessern konnte. Das starke Anwachsen der Bevölkerungszahlen ist ein Spiegelbild dieser Entwicklung.

Die von Pfarrer ORTH aufgeschriebenen Zahlen mögen die Bevölkerungsentwicklung deutlich machen:

Jahr
Häuser
Einwohner
davon
katholische
evangelische
1810
 
171
   
1849
 
245
233
12
1852
 
254
243
11
1854
47
272
260
12
1858
49
270
257
13
1900
77
485
465
20

Der größte Teil der Männer fand als Bergleute Beschäftigung auf den Gruben in Merlebach und Kleinrosseln.

Anders als in den übrigen Industriegebieten Europas, bildete sich ein Stand des Industriearbeiters heraus, der neben seiner Berufsarbeit seiner Tätigkeit als Landwirt nachging. Dem saarländischen Bergmannsbauern, der in seiner Arbeitsamkeit, seiner Zuverlässigkeit und seiner Sesshaftigkeit ohne Beispiel ist, war nichts erstrebenswerter, als sich eines jener typischen Bergmannsbauernhäuser zu bauen, und nach Feierabend, nach einem oft mehrstündigen Marsch über die ,Schafferwege durch den Warndtwald, seine Kuh vor den Wagen zu spannen und soviel an Wiesen und Ackerland zu bewirtschaften, wie er zur Ernährung seiner meist zahlreichen Familie benötigte.

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